Lieferung preisgebundener Schulbücher für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung preisgebundener Schulbücher für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern der Lernmittelfreiheit für 34 Schulen des Schulträgers Stadtkreis Heilbronn zunächst für das Schuljahr 2021/2022 mit Verlängerungsoption.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Wilhelm-Maybach-Schule, Technisches Schulzentrum.
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Gustav-von-Schmoller-Schule, Kaufmännische Schule
Helene-Lange-Realschule
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Johann-Jakob-Widmann-Schule, Technisches Schulzentrum
Dammrealschule
Dammgrundschule
Wartbergschule, Grund- mit Werkrealschule
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium
Elly-Heuss-Knapp-Gemeinschaftsschule
Grundschule Alt-Böckingen
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Mönchsse-Gymnasium
Rosenauschule, Grund- mit Werkrealschule
Silcherschule, Grundschule
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Justinus-Kerner-Gymnasium
Mörike-Realschule
Staufenbergschule, Grund- mit Werkrealschule
Grundschule Horkheim
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Robert-Mayer-Gymnasium
Luise-Bronner-Realschule
Ludwig-Pfau-Schule, Grundschule
Gerhart-Hauptmann-Schule, Grundschule
Fritz-Ulrich-Schule, Gemeinschaftsschule
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Theodor-Heuss-Gymnasium
Wilhelm-Hauff-Schule, Grund- mit Werkrealschule
Albrecht-Dürer-Schule, Grund- mit Werkrealschule
Pestalozzischule, SBBZ Lernen
Gebrüder-Grimm-Schule, SBBZ Sprache
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Stadtkreis Heilbronn
Heinrich-von-Kleist-Realschule
Neckartalschule, SBBZ Lernen
Grünewaldschule, Grundschule
Grundschule Biberach
Grundschule Frankenbach
Grundschule Kirchhausen
Grundschule Klingenberg
Jedes Los kann 3 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Der tatsächliche Bedarf der Schule und somit der Gesamtwert des Loses kann niedriger sein. Es besteht seitens des Bieters kein Anspruch auf Abnahme von Büchern in Höhe des angegebenen geschätzten Gesamtauftragswertes pro Schuljahr, dieser erreicht aber voraussichtlich mindestens die Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird die Vorlage folgender Unterlagen und Nachweise gefordert:
1. Aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Datum der Aufforderung zur Interessensbestätigung) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes.
2. Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem PQ-VOL registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes/der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt sind entsprechende Eigenerklärungen gemäß der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorzulegen.
Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird die Vorlage folgender Unterlagen und Nachweisegefordert:
1. Eigenerklärung, dass vom Bieter alle lernmittelfreien Schulbücher sämtlicher Verlage beschafft werden können und dass keine Liefersperre seitens der Verlage besteht.
2. Tabellarische Aufstellung des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Zu 2.) Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mindestens das zweifache des Auftragsvolumens/Jahr bezogen auf das jeweilige Los betragen.
Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird die Vorlage folgender Unterlagen und Nachweise gefordert:
1. Tabellarische Aufstellung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
2. Nachprüfbare Referenzliste unter Nennung des jeweiligen Ansprechpartners samt Telefonnummer und des Auftragsvolumens.
Die zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Zu 1.) Neben dem Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer muss mindestens eine weitere festangestellte Person beschäftigt sein.
Zu 2.) Innerhalb der letzten 5 Jahre muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag über Schulbücher in der Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht worden sein.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sowie die Nachweise nach III.1.1 bis 1.3 für diese Unternehmen mit Einreichung der Interessensbestätigung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen haben zunächst ihr Interesse der Kontaktstelle mitzuteilen (Interessensbekundung). Nach Ablauf der in IV.2.2 genannten Frist erfolgt die Aufforderung zur Interessensbestätigung und Einreichung der genannten Eignungsnachweise.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise werden nicht nachgefordert.
Der Auftrag wird im nicht offenen Verfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de