Lieferung von Nutzfahrzeugen und PKW
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6214650
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Nutzfahrzeugen und PKW
Gegenstand ist die Vergabe von 11 Kraftfahrzeugen (davon 7 Nutzfahrzeuge und 4 PKW).
Diese Fahrzeuge sind für die Rhein-Neckar-Verkehr erforderlich um die Infrastruktur (Gleisanlagen, Elektrische Anlagen, Fahrausweisautomaten) instandzuhalten und um den Betrieb (Fahrzeuginstandsetzung, Krisenintervention) aufrechtzuerhalten.
PKW + Nutzfahrzeuge
Mannheim
Lieferung von einem Pritschenwagen 3,5 to und von 4 Kombis 5 Sitzer.
Die rnv wird im Jahr 2021 im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag über die Belieferung mit solchen Fahrzeugen ausschreiben.
Nutzfahrzeuge
Mannheim
Lieferung von 4 Kastenwagen und von zwei Kleintransportern.
Die rnv wird im Jahr 2021 im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag über die Belieferung mit solchen Fahrzeugen ausschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die rnv muss schnellstmöglich insgesamt 11 Fahrzeuge ersetzen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes inkl. der Instandhaltung der erforderlichen Infrastruktur unabdingbar sind.
Die zu ersetzenden Fahrzeuge haben Unfall- sowie Motorschäden, teilweise hohe Ölverluste (Umweltgefährdung) und die erforderlichen Reparaturen sind aufgrund hoher Laufleistungen in Kombination mit hohem Fahrzeugalter unwirtschaftlich.
Aus den vorgenannten Gründen erfolgt eine Interimsvergabe über diese 11 dringlichen Fahrzeuge. Ein europaweites Vergabeverfahren für einen Rahmenvertrag über die Belieferung mit PKW und Nutzfahrzeugen befindet sich aktuell in Vorbereitung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]