TUB – Verlagerung Therapiebereiche – Elektrotechnik BT 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.MN01-4000-01 / 109-20 (200)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TUB – Verlagerung Therapiebereiche – Elektrotechnik BT 1
Gewerk:
100.MN[removed] Elektrotechnik BT 1.
BG Klinik Tübingen
Schnarrenbergstraße 95
72076 Tübingen
Elektroinstallationsarbeiten:
Starkstrominstallationen:
— ca. 600 m Kabelpritschen,
— ca. 5 St. AV-Unterverteilungen,
— ca. 5 St. SV Unterverteilungen,
— ca. 25 000 m Starkstromkabel,
— ca. 600 St. Leuchten.
Schwachstrominstallation:
— Erweiterung Brandmeldeanlage mit Unterzentrale,
— 5 St. Datenverteiler,
— ca. 21 000 m Datenkabel,
— KNX Anlage als Sonnenschutzsteuerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. VHB Bund-Formblatt 124,
— Mitgliedschaften bei der Berufsgenossenschaft.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit andere Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
— Erklärung zur Ausführung mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Leistungen. (in den letzten 5 Jahren);
— die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHD7SK elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD7SK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).