Umstrukturierung und Erweiterung Endoskopie Referenznummer der Bekanntmachung: 1.89_Endo_47.203_RDG-E
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.daikoniekrankenhaus-freiburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ötigheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76470
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bipig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung und Erweiterung Endoskopie
Lieferung und Montage von RDG-E und Trockenschränken.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die bestehende Endoskopieabteilung soll in 2 Bauabschnitten im laufenden Betrieb erweitert und umgebaut werden. Dabei wird die Aufbereitung im ersten Bauabschnitt von seiner jetzigen Lage zwischen 2 Untersuchungsräumen in eine Randlage mit Fenstern umgesiedelt und vergrößert. Gleichzeitig gewinnen die beiden Untersuchungsräume in einem zweiten Bauabschnitt durch den Wegfall der Aufbereitung mehr Platz. Zusätzlich wird ein weiterer, fünfter Endoskopie- Untersuchungsraum entstehen. Die bereits vorhandenen Untersuchungsräume für ERCP und Endo-/Sonographie bleiben erhalten. Ebenso die Nebenräume zur Lagerung von Versorgungsmaterial und der Putz-/Entsorgungsraum. Einige Büros/Räume erhalten eine Umnutzung, die jedoch keine hygienische oder bauliche Relevanz haben. In diesem Leistungsverzeichnis werden für die Aufbereitung der Endoskopie zur deutlichen Verbesserung der Aufbereitungsmöglichkeiten Reingungs- und Desinfektionsgeräte (RDG-E) für thermolabile, flexible Endoskope und Lagerungsschränke mit geregelten Umgebungsbedingungen mit Trocknungsfunktion (Trockenschränke) unter Berücksichtigung hoher Hygienestandards zum Schutz von Personal und Patient ausgeschrieben. Das Evangelische Diakoniekrankenhaus Freiburg (EDKH FR) beabsichtigt, die Endoskopaufbereitungseinheit im EG mit RDG-E als Durchreichemaschinen in Form eines 2- Kammersystems auszustatten und entsprechende Trocknungs- und Lagerungskapazitäten in Form von Trockenschränken zu beschaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss gem. 9.1 der Bewerbungsbedingungen gem. Formblättern Komm EU (L) BB und Komm EU (L) EigE mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
— Anmeldung bzw. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Bescheinigung über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
— Je nach Firmierung des Bewerbers: Bestätigung Gewerbeanmeldung, Handwerksrolle, Eintragung Industrie- und Handelskammer,
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB; hier insbeondere die Fragen zur Vorlage eines Insolvenz- und Liquidationsverfahrens und über die Zuverlässigkeit des Bieters,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Steuern, Abgaben und gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form eines gültigen Zertifikats zur Präqualifikation vorlegen. Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bewerber muss gem. 9.1 der Bewerbungsbedingungen gem. Formblättern Komm EU (L) BB und Komm EU (L) EigE mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form eines gültigen Zertifikats zur Präqualifikation vorlegen. Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bewerber muss gem. 9.1 der Bewerbungsbedingungen gem. Formblättern Komm EU (L) BB und Komm EU (L) EigE mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Benennung von 3 Referenzen unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten der Ansprechpartner in den Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (Inbetriebnahmen von 1.1.2018 bis 31.12.2020) mit gleichem Leistungsbild gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seines Unternehmens und Lieferleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerber sollen Ihre Angebote unter Nutzung der Vergabeunterlagen erstellen. Die Dokumente stehen über die bei Veröffentlichung angegebene URL den Bietern kostenlos per Download zur Verfügung.
2) Das Angebot ist ist digital über die Projektplattform/Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Angebots ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
3) Die Angebote sind von den Bewerbern eigenhändig gemäß den Vorgaben der Formblättern und des Leistungsverzeichnisses zu unterzeichnen.
4) Es findet eine vergleichende Wertung der Angebote statt. Für die entsprechend gewichteten Zuschlagskriterien erfolgt eine Bewertung des Angebotes nach Anlage „Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien“ gemäß Vergabeunterlagen.
5) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
6) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 5 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bieter regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.