Rahmenvereinbarung Vorhänge u. sonstige Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-233-Kun-O-EU-Ko
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Vorhänge u. sonstige Leistungen
Rahmenvereinbarung Vorhänge etc.
(Details s. Leistungsbeschreibung).
Bezirk 1
Stuttgart
Rahmenvereinbarung über Instandsetzungsarbeiten, Beschaffungen von Vorhangschienen, Vorhängen und Stores, Flächen- und Plissee-Vorhängen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos und Bilderschienen sowie das Waschen von Stores und Übervorhängen für Bezirk 1: Mitte.
Das Instandsetzen beinhaltet z. B. Reparatur von defekten Vorhangschienen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos, Plissee-Vorhängen, das Austauschen von defekten Beschwerungsplatten und Lamellenketten bei vorhandenen Vertikal-Anlagen, das Reparieren von eingerissenen Vorhängen usw.
Soziale Kriterien:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen (die ausgefüllte Anlage 13_ILO Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot zwingen einzureichen).
Ökologische Kriterien:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe, sowie Stoffbhänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® – Produktklasse IV für Ausstattungsmaterialien entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Auftragsvergabe ein gültiges OEKO-TEX® 100 Zertifikat oder eine gleichwertige Erklärung für das Endprodukt vorzulegen. Ausgenommen hierfür sind Waben-Plissees,
— Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten (Anlage 14) auszufüllen und dem Angebot beizulegen,
— Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mittelung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Bezirk 2
Stuttgart
Rahmenvereinbarung über Instandsetzungsarbeiten, Beschaffungen von Vorhangschienen, Vorhängen und Stores, Flächen- und Plissee-Vorhängen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos und Bilderschienen sowie das Waschen von Stores und Übervorhängen für Bezirk 2: Ost, Berg, Ostheim, Gaisburg, Gablenberg, Frauenkopf,
Untertürkheim, Luginsland, Rotenberg, Wangen, Obertürkheim, Uhlbach, Hedelfingen, Lederberg, Rohracker, Nord.
Das Instandsetzen beinhaltet z. B. Reparatur von defekten Vorhangschienen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos, Plissee-Vorhängen, das Austauschen von defekten Beschwerungsplatten und Lamellenketten bei vorhandenen Vertikal-Anlagen, das Reparieren von eingerissenen Vorhängen usw.
Soziale Kriterien:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen (die ausgefüllte Anlage 13_ILO Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot zwingen einzureichen).
Ökologische Kriterien:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe, sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® – Produktklasse IV für Ausstattungsmaterialien entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Auftragsvergabe ein gültiges OEKO-TEX® 100 Zertifikat oder eine gleichwertige Erklärung für das Endprodukt vorzulegen. Ausgenommen hierfür sind Waben-Plissees,
— Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten (Anlage 14) auszufüllen und dem Angebot beizulegen,
— Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/ oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mittelung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Bezirk 3
Stuttgart
Rahmenvereinbarung über Instandsetzungsarbeiten, Beschaffungen von Vorhangschienen, Vorhängen und Stores, Flächen- und Plissee-Vorhängen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos und Bilderschienen sowie das Waschen von Stores und Übervorhängen für Bezirk 3: West, Botnang, Süd, Heslach, Kaltental.
Das Instandsetzen beinhaltet z. B. Reparatur von defekten Vorhangschienen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos, Plissee-Vorhängen, das Austauschen von defekten Beschwerungsplatten und Lamellenketten bei vorhandenen Vertikal-Anlagen, das Reparieren von eingerissenen Vorhängen usw.
Soziale Kriterien:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen (die ausgefüllte Anlage 13_ILO Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot zwingen einzureichen).
Ökologische Kriterien:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe, sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® – Produktklasse IV für Ausstattungsmaterialien entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Auftragsvergabe ein gültiges OEKO-TEX® 100 Zertifikat oder eine gleichwertige Erklärung für das Endprodukt vorzulegen. Ausgenommen hierfür sind Waben-Plissees,
— Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten (Anlage 14) auszufüllen und dem Angebot beizulegen,
— Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mittelung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Bezirk 4
Stuttgart
Rahmenvereinbarung über Instandsetzungsarbeiten, Beschaffungen von Vorhangschienen, Vorhängen und Stores, Flächen- und Plissee-Vorhängen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos und Bilderschienen sowie das Waschen von Stores und Übervorhängen für Bezirk 4: Feuerbach, Weilimdorf, Bergheim, Giebel, Hausen, Wolfbusch, Zuffenhausen, Neuwirtshaus, Rot, Zazenhausen, Stammheim, Freiberg
Das Instandsetzen beinhaltet z. B. Reparatur von defekten Vorhangschienen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos, Plissee-Vorhängen, das Austauschen von defekten Beschwerungsplatten und Lamellenketten bei vorhandenen Vertikal-Anlagen, das Reparieren von eingerissenen Vorhängen usw.
Soziale Kriterien:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen (die ausgefüllte Anlage 13_ILO Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot zwingen einzureichen).
Ökologische Kriterien:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe, sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® – Produktklasse IV für Ausstattungsmaterialien entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Auftragsvergabe ein gültiges OEKO-TEX® 100 Zertifikat oder eine gleichwertige Erklärung für das Endprodukt vorzulegen. Ausgenommen hierfür sind Waben-Plissees,
— Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten (Anlage 14) auszufüllen und dem Angebot beizulegen,
— Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mittelung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Bezirk 5
Stuttgart
Rahmenvereinbarung über Instandsetzungsarbeiten, Beschaffungen von Vorhangschienen, Vorhängen und Stores, Flächen- und Plissee-Vorhängen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos und Bilderschienen sowie das Waschen von Stores und Übervorhängen für Bezirk 5:Cannstatt, Burgholzhof, Sommerrain, Steinhaldenfeld, Münster, Mühlhausen, Mönchfeld, Hofen, Neugereut.
Das Instandsetzen beinhaltet z.B. Reparatur von defekten Vorhangschienen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos, Plissee-Vorhängen, das Austauschen von defekten Beschwerungsplatten und Lamellenketten bei vorhandenen Vertikal-Anlagen, das Reparieren von eingerissenen Vorhängen usw.
Soziale Kriterien:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen (die ausgefüllte Anlage 13_ILO Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot zwingen einzureichen).
Ökologische Kriterien:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe, sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® – Produktklasse IV für Ausstattungsmaterialien entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Auftragsvergabe ein gültiges OEKO-TEX® 100 Zertifikat oder eine gleichwertige Erklärung für das Endprodukt vorzulegen. Ausgenommen hierfür sind Waben-Plissees,
— Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten (Anlage 14) auszufüllen und dem Angebot beizulegen,
— Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/ oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mittelung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Bezirk 6
Stuttgart
Rahmenvereinbarung über Instandsetzungsarbeiten, Beschaffungen von Vorhangschienen, Vorhängen und Stores, Flächen- und Plissee-Vorhängen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos und Bilderschienen sowie das Waschen von Stores und Übervorhängen für Bezirk 6: Degerloch, Hoffeld, Sillenbuch, Heumaden, Riedenberg, Vaihingen, Büsnau, Dürrlewang, Rohr, Möhringen, Fasanenhof, Sonnenberg, Plieningen, Steckfeld, Asemwald, Hohenheim, Birkach, Schönberg.
Das Instandsetzen beinhaltet z.B. Reparatur von defekten Vorhangschienen, Vertikal- und Horizontal-Jalousien, Rollos, Plissee-Vorhängen, das Austauschen von defekten Beschwerungsplatten und Lamellenketten bei vorhandenen Vertikal-Anlagen, das Reparieren von eingerissenen Vorhängen usw.
Soziale Kriterien:
Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen (die ausgefüllte Anlage 13_ILO Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot zwingen einzureichen).
Ökologische Kriterien:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe, sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® – Produktklasse IV für Ausstattungsmaterialien entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Auftragsvergabe ein gültiges OEKO-TEX® 100 Zertifikat oder eine gleichwertige Erklärung für das Endprodukt vorzulegen. Ausgenommen hierfür sind Waben-Plissees,
— Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten (Anlage 14) auszufüllen und dem Angebot beizulegen,
— Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/ oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mittelung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht und eine Erklärung, dass im Bedarfsfall (Angebot gelangt in engere Wahl) entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zu mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten 3 Jahren: Genaue Bezeichnung/Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter im Formblatt 124 LD_Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot abzugeben:
— Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen und im Bedarfsfall (Angebot gelangt in die engere Wahl) die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen benannt werden,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 vorliegen,
— Erklärung zur Anforderung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden und im Bedarfsfall (Angebot gelangt in die engere Wahl) ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt wird,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland