Freianlagenplanung Östliche Bahnstadt Nürtingen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuertingen.de/de/nuertingen-fuer-alle/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Östliche Bahnstadt Nürtingen
Freianlagenplanung für das Gebiet „Östliche Bahnstadt“ in Nürtingen
— Objektplanung für Freianlagen (Plätze & Wege, Spielplätze, Grünflächen & Uferbereich Saubauch).
Stadt Nürtingen
Das Areal rund um den Nürtinger Bahnhof wird in den nächsten Jahren ein völlig neues Gesicht erhalten. In der „Bahnstadt Nürtingen“ soll ein lebendiges, urbanes Miteinander von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur entstehen.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Freianlagenplanung für die „Östliche Bahnstadt“. Die Östliche Bahnstadt ist Teil des Gesamtprojektes „Bahnstadt Nürtingen“, ein IBA 27-Projekt der Stadtregion Stuttgart. Die Östliche Bahnstadt soll in 2 Bauabschnitten technisch und infrastrukturell erschlossen werden.
Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind folgende Planungsleistungen der HOAI:
— Objektplanung für Freianlagen nach § 39 der HOAI (Plätze & Wege),
— Objektplanung für Freianlagen nach § 39 der HOAI (Spielplätze),
— Objektplanung für Freianlagen nach § 39 der HOAI (Grünflächen & Uferbereich Saubach).
Es fallen jeweils Grundleistungen der HOAI, HOAI-LPH 1-9 und verschiedene Besondere Leistungen an. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise und ggf. abschnittsweise beauftragt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Dauer der einzelnen HOAI-Leistungsphasen ist noch nicht final festgelegt. Die angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Stufe 1 (LPH 1-4).
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung
Das Projekt wird als Sanierungsgebiet mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs gem. § 75, Abs. 2 VgV oder der Beruf des Architekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gem. § 75, Abs. 1 VgV vorliegt (Ausschlusskriterium).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen und Planungsleistungen (Freianlagenplanung) der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 300 Tsd. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 1,1 Mio. Euro netto (Wichtung 15 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 2,0 Mio. Euro, sonstige Schäden 1,5 Mio. Euro. (Ausschlusskriterium)
Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte für entsprechende Dienst- und Planungsleistungen (Freianlagenplanung) in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 15 Beschäftigte (Wichtung 15 %).
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Zahl der Beschäftigten der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 7 Referenzen OP Freianlagen erreicht werden: 2 für Plätze & Wege, 2 für Spielplätze, 2 für Grünflächen, 1 für Freiflächengestaltung im Uferbereich von Fließgewässer im innerstädt. Bereich.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
1. 2 Referenzen aus dem Bereich OP Freianlagen für die Planung von „innerstädtischen Plätzen & Wegen“ :(Wichtung 20 %, 10 % je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
— Objektplanungsleistungen für FA gem. §39 HOAI für innerstädtische Plätze und Wege, HOAI-LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahren,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden (Wichtung 50 %)
— Anrechenbare Herstellkosten (AHK) für die OP FA: (25 %)
Mindestpz. ab 500 Tsd. EUR, Höchstpz. ab 2 Mio. EUR (jeweils Netto-Angaben).
— Zusammenarbeit mit Erschließungsplaner/ Verkehrsanlagenplaner (25 %)
2. 2 Referenzen aus dem Bereich OP FA für die Planung von „Spielplätzen“ :(Wichtung 10 %, 5 % je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
— Objektplanungsleistungen für FA gem. §39 HOAI für Spielplätze, HOAI-LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahren,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers.
Zusatzpunkte (Wichtung 50 %)
— AHK für OP FA:(25 %)
Mindestpz. ab 20 Tsd. EUR, Höchstpz. ab 100 Tsd. EUR (jeweils Netto-Angaben).
— Nachhaltigkeitsaspekte wurden im Projekt betrachtet und in die Planung einbezogen (z. B. Versickerung, Retentionsraum etc.) (25 %)
3. 2 Referenzen aus dem Bereich OP FA für die Planung von „innerstädt. Grünflächen“:(Wichtung 20 %, 10 % je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
— Objektplanungsleistungen für FA gem. §39 HOAI für innerstädtische Grünflächen, HOAI-LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahren,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers.
Zusatzpunkte (Wichtung 50 %)
— AHK für OP FA: (25 %)
Mindestpz. ab 200 Tsd. EUR, Höchstpz. ab 400 Tsd. EUR (jeweils Netto-Angaben).
— Nachhaltigkeitsaspekte wurden im Projekt betrachtet und in die Planung einbezogen (z. B. Versickerung, Retentionsraum etc.) (25 %)
4. 1 Referenz aus dem Bereich OP FA für die Planung von „Freiflächengestaltung im Uferbereich von Fließgewässer im innerstädt. Bereich“:(Wichtung 10 %)
Mindestanforderungen (Wichtung 50 %):
— Objektplanungsleistungen für FA § 39 HOAI für Freiflächengestaltung im Uferbereich von Fließgewässer im innerstädtischen Bereich, HOAI LPH 2 bis 8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahren,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers.
Zusatzpunkte (Wichtung 50 %)
— AHK für OP FA: (25 %)
Mindestpz. ab 50 Tsd. EUR, Höchstpz. ab 200 Tsd. EUR (25 %)
— Nachhaltigkeitsaspekte wurden im Projekt betrachtet und in die Planung einbezogen (z. B. Versickerung, Retentionsraum etc.) (25 %)
Mindestanforderungen siehe unter III.1.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1. Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
3. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit),
4. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3) der Bekanntmachung),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nacherfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4-5 – Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
Zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
Entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
6. Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/