Ölspurbeseitigung mit zusätzlicher Verkehrssicherung für den Landkreis Heilbronn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ölspurbeseitigung mit zusätzlicher Verkehrssicherung für den Landkreis Heilbronn
Die Leistung umfasst das Beseitigen von Verunreinigungen, insbesondere Öl- und Betriebsstoffspuren nach Schadensfällen auf Verkehrsflächen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Heilbronn einschließlich der fachgerechten Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe samt Verkehrssicherung, sowie der zusätzlichen, reinigungsunabhängigen Verkehrssicherung bei Verzögerung der Reinigungsarbeiten oder langen Ölspuren.
Ölspurbeseitigung mit zusätzlicher Verkehrssicherung im Bezirk Straßenmeisterei Abstatt
Bezirk Straßenmeisterei Abstatt
Die Leistung umfasst das Beseitigen von Verunreinigungen, insbesondere Öl- und Betriebsstoffspuren nach Schadensfällen auf Verkehrsflächen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Heilbronn (Bezirk Straßenmeisterei Abstatt) einschließlich der fachgerechten Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe samt Verkehrssicherung, sowie der zusätzlichen, reinigungsunabhängigen Verkehrssicherung bei Verzögerung der Reinigungsarbeiten oder langen Ölspuren im Bezirk der Straßenmeisterei Abstatt.
Verlängerung des Vertrages nach 2 Jahren um jeweils 1 Jahr, auf eine maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Ölspurbeseitigung mit zusätzlicher Verkehrssicherung im Bezirk Straßenmeisterei Bonfeld
Bezirk Straßenmeisterei Bonfeld
Die Leistung umfasst das Beseitigen von Verunreinigungen, insbesondere Öl- und Betriebsstoffspuren nach Schadensfällen auf Verkehrsflächen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Heilbronn (Bezirk Straßenmeisterei Bonfeld) einschließlich der fachgerechten Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe samt Verkehrssicherung, sowie der zusätzlichen, reinigungsunabhängigen Verkehrssicherung bei Verzögerung der Reinigungsarbeiten oder langen Ölspuren im Bezirk der Straßenmeisterei Bonfeld.
Verlängerung des Vertrages nach 2 Jahren um jeweils 1 Jahr, auf eine maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Ölspurbeseitigung mit zusätzlicher Verkehrssicherung im Bezirk Straßenmeisterei Brackenheim
Bezirk Straßenmeisterei Brackenheim
Die Leistung umfasst das Beseitigen von Verunreinigungen, insbesondere Öl- und Betriebsstoffspuren nach Schadensfällen auf Verkehrsflächen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Heilbronn (Bezirk Straßenmeisterei Brackenheim) einschließlich der fachgerechten Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe samt Verkehrssicherung, sowie der zusätzlichen, reinigungsunabhängigen Verkehrssicherung bei Verzögerung der Reinigungsarbeiten oder langen Ölspuren im Bezirk der Straßenmeisterei Brackenheim.
Verlängerung des Vertrages nach 2 Jahren um jeweils 1 Jahr, auf eine maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Ölspurbeseitigung mit zusätzlicher Verkehrssicherung im Bezirk Straßenmeisterei Neuenstadt
Bezirk Straßenmeisterei Neuenstadt
Die Leistung umfasst das Beseitigen von Verunreinigungen, insbesondere Öl- und Betriebsstoffspuren nach Schadensfällen auf Verkehrsflächen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Heilbronn (Bezirk Straßenmeisterei Neuenstadt) einschließlich der fachgerechten Entsorgung aller aufgenommenen Stoffe samt Verkehrssicherung, sowie der zusätzlichen, reinigungsunabhängigen Verkehrssicherung bei Verzögerung der Reinigungsarbeiten oder langen Ölspuren im Bezirk der Straßenmeisterei Neuenstadt.
Verlängerung des Vertrages nach 2 Jahren um jeweils 1 Jahr, auf eine maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ölspurnassreinigung und Verkehrssicherung Los 1 – Bezirk Straßenmeisterei Abstatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großerlach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71577
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.noller-landschaftspflege.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ölspurnassreinigung und Verkehrssicherung Los 2 – Bezirk Straßenmeisterei Bonfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pleidelsheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74385
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.reuther-strassenreinigung.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ölspurnassreinigung und Verkehrssicherung Los 3 – Bezirk Straßenmeisterei Brackenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pleidelsheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74385
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.reuther-strassenreinigung.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ölspurnassreinigung und Verkehrssicherung Los 4 – Bezirk Straßenmeisterei Neuenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großerlach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71577
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.noller-landschaftspflege.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
1. Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückberechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist.
2. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.
3. Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
4. Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderte Erklärungen/Nachweise auf deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
5. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärung und Nachweise unter Ziffer III.1.1)c) und Ziffer III.1.3)a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
6. Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine korrekt definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1)b) und Ziffer III.1.3)a) vorzulegen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 III GWB nur zulässig, wenn:
– der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 II GWB kann Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Ort: Baden-Württemberg
Land: Deutschland