Fernwärmeauskopplung Stora Enso Los 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netzservice-swka.de/netze/
Adresse des Beschafferprofils: www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmeauskopplung Stora Enso Los 1
Betriebsfertige Herstellung von ca. 500 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in Karlsruhe, Stadtteil Knielingen. Der Auftrag umfasst die Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche.
Rohrmaterial Kunststoffmantelrohr DN 350/500 wird vom Auftraggeber beigestellt.Rohre für die MSR-Technik sind mitzuverlegen; Lieferung ebenfalls bauseits.
Karlsruhe
Herstellen einer Fernwärme Verteilleitung zur Auskopplung von Fernwärme und Einspeisung in Fernwärmenetz der Stadtwerke Karlsruhe. Die Leistung umfasst den Tief- und Leitungsbau für ca. 500 Trassenmeter Fernwärmeleitung in den Dimensionen DN 350/500.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernwärmeauskopplung Stora Enso Los 1
Verschiedene Nachunternehmerleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stehen unter https://www.subreport.de/E34948354 zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
Machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]