Fernwärme Material Knielingen STora Enso Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 154-377980
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 599-1923
Fax: +49 721 / 599-1919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Netzservice-swka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärme Material Knielingen STora Enso
Lieferung von Fernwärmerohren und –formteilen in den Nennweiten DN 50 und DN 350 aus Kunststoffmantelverbundrohr (KMR) gemäß DIN EN 253 sowie zugehöriger Verbindungsmuffen für den Bau einer FW-Verteilerleitung in Karlsruhe-Knielingen.
Karlsruhe Knielingen – Stora Enso Areal
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt, ab Februar 2021 im Stadtteil Karlsruhe-Knielingen eine Fernwärmeverteilerleitung zu verlegen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, folgende Leistungen zu beschaffen:
— Lieferung einheitlicher Fernwärmerohre,
— Lieferung zugehöriger Formteile,
— Durchführung der mit den Lieferungen zusammenhängenden Qualitätskontrollen einschließlich der Abnahme der Planungen der Auftraggeberin (insbesondere in Bezug auf die statischen Auslegungen bei Verlegung).
Bei dem Material handelt es sich um KM-Rohre der Nennweiten DN 50 und DN 350; ca. 2 300 Meter sollen geliefert werden. Die Lieferung des vorgenannten Materials soll im Zeitraum Februar 2021 bis voraussichtlich Frühjahr 2022 erfolgen. Die Lieferungen sollen nach derzeitigem Stand in 3 Bauabschnitten abgerufen werden. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt.
2. Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD,
Jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]