Bauleistungen für den Neubau der Mehrzweckhalle Villingendorf (Leistungspaket 3) Referenznummer der Bekanntmachung: Gem. Villingendorf
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingendorf
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen für den Neubau der Mehrzweckhalle Villingendorf (Leistungspaket 3)
Bauleistungen für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf.
Neubau Mehrzweckhalle in Villingendorf
78667 Villingendorf
Der Auftraggeber beabsichtigt, nachfolgende Gewerke wie folgt in das 80 %-20 %-Kontingent des § 3 Abs. 9 der Vergabeverordnung (VgV) zu unterteilen:
80 %-Kontingent und damit „europaweite Beschaffung“:
— Abbrucharbeiten,
— Estricharbeiten,
— Außenanlage.
20 %-Kontingent und damit „nationale Beschaffung“:
— Fliesenarbeiten,
— Wandbekleidungen Halle,
— Malerarbeiten,
— Flächenelastischer Sportboden PUR Beschichtung,
— WC Trennwände, HPLKompaktplatten,
— Bodenbelagsarbeiten,
— Trockenbauarbeiten, Abhangdecken,
— bewegliche Trennwände,
— Vorhänge + Netze,
— Grundreinigung,
— Möblierung, Garderoben,
— Möblierung, Stühle + Tische.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke.
Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke.
Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDPBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.