S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/ S 058-128912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512
Stuttgart
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512.
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.4, AS Wendlingen, Voraushub Innenohr, 18FEI35512
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Es wurden dem ANBau eine Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt, die davon ausging, dass der laterale Rand des Innenohrs sich auf Höhenkoten zwischen 271,4 und 271,5 m bei einer trichterförmigen Profilierung der BE-Fläche von 1 % befindet. Eine Vermessung der örtlichen Begebenheiten zeigte, dass bei einer geforderten Steigung von 1 % die derzeitige Fläche von dem Ausmaßen zu klein ist. Um die Fläche gemäß AP herzustellen zu können, muss die lateral an Teilstellen verbreitert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: 00 Not specified
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
17: Verbreiterung der Aufstellfläche des Ostohrs.
Eine Vergabe an Dritte würde zu erheblichen Mehrkosten aufgrund des vorhandenen Zeitdrucks führen.