Verwertung und Entsorgung Elektro-Altgeräte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung und Entsorgung Elektro-Altgeräte
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, als öffentlicher Entsorgungsträger unterhält gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) im Stadtgebiet 3 Übergabestellen für gebrauchte elektrische und elektronische Geräte. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Aufstellung von geeigneten Behältnissen, Annahme, Transport, Verwertung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten der Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG in aktueller Fassung zu entnehmen.
Karlsruhe
Arten der Abfälle:
Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte sind der Hauptkategorie „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen“ und den Untergruppen „2001 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 1501)“ bzw. „200135* gebrauchte elektrische und elektronische Abfälle, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 200121 und 200123 fallen“ zugeordnet.
Die Zusammensetzung der Sammelgruppen 4 und 5 ist dem ElektroG in aktueller Fassung zu entnehmen.
Mengenangaben:
Kalkulierte Jahresmengen in Mg sowie der Abholrhythmus der elektrischen und elektronischen Geräte der ausgeschriebenen Sammelgruppen 4 und 5 sind der Tabelle in der Leistungsbeschreibung unter 2.2. zu entnehmen.
Bei den kalkulierten Mengen und beim kalkulierten Abholrhytmus handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Einfluss auf die Mengen der abgegebenen Geräte, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind. Ebenfalls sind Veränderungen von Mengen, die im Rahmen der neuen Aufteilung der Sammelgruppen gemäß dem ElektroG zustande kommen, möglich. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der Auftraggeber keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des Auftraggebers werden keine Mindestmengen garantiert.
Übergabestellen und Behältnisse:
Die Übergabestellen und Behältnisse sind der Tabelle in der Leistungsbeschreibung unter 2.3 zu entnehmen.
Die batteriebetriebenen Elektroaltgeräte der Gruppen 4 und 5 werden durch den Auftraggeber separat erfasst.
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 4 ist jeweils eine geeignete Gitterbox (Eurogitterbox 0,75 m3) für jede Übergabestelle vom Auftragnehmer bereit zu stellen (siehe auch Tabelle unter 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 5 wird durch den Auftraggeber für jeden genannten Standort jeweils ein IBC-Behälter (800 Liter, gedeckelt) bereitgestellt. Die leeren IBC-Behälter sind bei jeder Folgeabholung dem Auftraggeber zurückzugeben. Tauschbehälter können bei Bedarf durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Abholung, Transport, Verwertung/Entsorgung batteriebetriebener Elektrogeräte erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall.
Soweit keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, erklärt der Bieter, dass er spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abschließt und dem Angebot eine Bestätigung eines Versicherers beifügt, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
— Referenzprojekte (mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
— Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der Zulassung für die angebotenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
— Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach der 4. BImSchV für den Entsorgungsbetrieb und die Verwertungsstelle,
— detaillierte Beschreibung des Verwertungsweges und des Verwertungsverfahrens,
— Angabe der genauen Anschrift der Verwertungsstelle (siehe Preisblatt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16317811. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS zu erfolgen. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Tel.Nr.: [gelöscht] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).