Generalsanierug Teckschule Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernau
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73249
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierug Teckschule Möblierung
Generalsanierug Teckschule Möblierung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Teckschule Wernau wird in drei Bauabschnitten saniert. In dieser Ausschreibung wird die Möblierung für alle drei Bauabschnitte ausgeschrieben. Die Anlieferung und Montage der Möbel muss in Teilen nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte erfolgen. Es sind folgende Lose ausgeschrieben:
— Los 1 Verwaltung Sekretariat (Sekratariat, Konrektorat, Lehrerzimmer),
— Los 2 Klassenzimmer Tische,
— Los 3 Klassenzimmer Stühle,
— Los 4 Klassenzimmer Möbel,
— Los 5 Klassenzimmer Wandnischen und Tafeln,
— Los 6 Klassenzimmer Hängeregal,
— Los 7 Klassenzimmer Sitzecke.
Bieter können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgeben. Der Auftraggeber entscheidet losweise über den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre; Angabe von Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.