2803/2020_TGA_Lahr Referenznummer der Bekanntmachung: 2803/2020_TGA Ortenau Klinikum, BV Lahr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenau-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
2803/2020_TGA_Lahr
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 2 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030.
Ortenau Klinikum Betriebsstelle Lahr
Klostenstraße 19
77933 Lahr
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 55 Abs. 3 HOAI, Anlage 15 für die Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030. Die Planung erfolgt nach der Methode BIM.
Das Ortenau Klinikum ist mit rund 5 800 Mitarbeitern der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg.
Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda 2030 saniert und in Teilneubauten auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.
Das Klinikum Lahr wird ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1 400 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22 500 vollstationäre und 28 000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431 Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch medizinische Kompetenzzentren.
Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 26 500 m2 mit einem Investitionsvolumen von ca. 183 Mio. EUR brutto (davon entfallen in einer ersten Grobschätzung ca. 10 Mio. EUR auf die Medizintechnik) veranschlagt.
Für vergleichbaren Referenzen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien die Punkte vergeben:
1. Referenztyp
— Referenz Typ: Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege, Rehakliniken etc.), Forschungs- und Laborgebäude: 1 Punkt,
— Referenz Typ: Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich mit unterschiedlichen Funktionsbereichen oder vergleichbare Vorhaben: 2 Punkte,
— Referenz Typ: Krankenhaus als mindestens Schwerpunktversorgung (Versorgungsstufe II), Zentralversorgung: 3 Punkte.
Gewertet wird jeweils die beste Referenz. Es können bei diesem Kriterium maximal 3 Punkte erzielt werden.
2. Komplexität der Referenz
— Referenz mit geringer Komplexität: Einfacher Anbau bei bestehenden Strukturen: 0 Punkte,
— Referenz mit unterdurchschnittlicher Komplexität: Isolierter Neubau/Sanierung eines Funktionsbereichs in bestehenden Strukturen: 1 Punkt,
— Referenz mit durchschnittlicher Komplexität: Erweiterung und Strukturverbesserung mit unterschiedlichen Funktionsbereichen: 2 Punkte,
— Referenz mit überdurchschnittlicher Komplexität: Erweiterung und Strukturverbesserung eines interdisziplinären Krankenhauses: 3 Punkte,
Gewertet wird jeweils die beste Referenz. Es können bei diesem Kriterium maximal 3 Punkte erzielt werden.
Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, erfolgt die Auswahl danach, wer das höhere Projektvolumen vorweisen kann.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4, 7 und 8 GWB,
4. Eigenerklärung des Bewerbers zu § 73 Abs. 3 VgV, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen,
5. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse,
6. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 3 Monate sein,
7. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Architekten des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Berufsträger Ingenieur) muss in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 10 betragen haben.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanungsleistungen TGA – ohne Medizintechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Der angegebene jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 1,5 Mio. EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Darstellung der erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— des Projektvolumens (KGR 200 bis 600) und des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkt (Beginn der Leistungserbringung und Beginn der Lph 8),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hierbei wird ein großzügiger Maßstab angelegt.
Eine Referenz wird nur gewertet, wenn der Beginn der Planungsleistungen der Lph. 2 nach dem 1.1.2006 gelegen hat und der Beginn der Lph. 8 zwischen dem 1.1.2016 und vor Ende der Teilnahmefrist erfolgte.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgenden Anforderungen erfüllt:
Auftragsgegenstand waren Planungsleistungen im Rahmen einer Neustrukturierung, eines Umbaus, Bauen im Bestand oder eines Teil-Neubaus aus dem Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.) oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder ein Krankenhausneubau/-teilneubau. „Planungsleistungen“ bedeutet, dass bei der Referenz Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 erbracht worden sein müssen (nicht zwingend alle Grundleistungen).
1. Mindestens eine der Referenzen muss eine Planungsleistung mit einem Gesamtvolumen von brutto 80,0 Mio. EUR (KG 200-600) sein,
2. Mindestens 2 weitere Referenzen müssen ein Gesamtvolumen der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276 von mindestens brutto 30 Mio. EUR beinhalten,
3. Eine Referenz muss die Planung eines Teilneubaus beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDP69
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.