Quartier Düsseldorfer/Bottroper Straße (Teilgebiet 6) in Stuttgart-Bad Cannstatt, Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.orplan.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.orplan.de/projekte/verfahrensbetreuung/
Abschnitt II: Gegenstand
Quartier Düsseldorfer/Bottroper Straße (Teilgebiet 6) in Stuttgart-Bad Cannstatt, Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die städtebauliche sowie freiraumplanerische Entwicklung des „Quartiers Düsseldorfer/Bottroper Straße (Teilgebiet 6)“ in Stuttgart-Bad Cannstatt (Hallschlag) sowie Vorschläge für die Realisierung einer Wohnbebauung mit ca. 300 Wohneinheiten. Die Möglichkeiten einer Kombination von Wohnen und Arbeiten vor Ort können ausgelotet und vorgeschlagen werden. Dieser Teil der Wettbewerbsaufgabe stellt den Realisierungsteil dar.
Für eine direkt an das Quartier angrenzende Fläche soll zudem in einem Ideenteil (Teilgebiet 6.1) eine städtebauliche Idee für das Nutzungskonzept ‚Kindertagesstätte und innovative, gemeinschaftliche Wohnformen‘ mit Strahlkraft in die Nachbarschaft entwickelt werden. Im Erdgeschoss ist eine Kita vorzusehen (6-gruppige Kindertageseinrichtung mit 30 Plätzen für 0- bis 3-Jährige und 60 Plätzen für 3- bis 6- Jährige), in den Obergeschossen innovative Wohnangebote (z. B. generationenübergreifendes Wohnen, inklusives Wohnen, Wohnen mit integrierter ambulant betreuter Pflege-WG, Gruppenwohnprojekte, gemeinschaftliches Wohnen, u.a.). Darüber hinaus könnte das Gebäude als Quartierstreffpunkt dienen, z. B. durch einen zusätzlichen Multifunktionsraum, der an die Kita angegliedert ist. Geplant ist eine spätere Ausschreibung des Grundstücks zugunsten von gemeinschaftlichen Wohnprojekten.
Die Entwicklung des Stadtteils Hallschlag in Stuttgart-Bad Cannstatt hin zu einem attraktiven und lebendigen Stadtquartier im Jahr 2020 ist eine Erfolgsgeschichte, an der zahlreiche Akteure Anteil haben. Richtungsweisend war hierbei insbesondere die Aufnahme des Hallschlags in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ im Jahr 2007. Mit Hilfe der Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg konnten zahlreiche Projekte und Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden, die maßgeblich zur Entwicklung des Stadtteiles beigetragen haben. Durch die Aufnahme in das Förderprogramm war es zudem möglich, die Bevölkerung des Stadtteils in die Entscheidungsprozesse mit einzubinden und durch die Mitarbeit in zahlreichen Projektgruppen des Stadtteilmanagements für die Stadtteilarbeit dauerhaft zu motivieren. Um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben und dauerhaft planerisch zu sichern, wurde in den Jahren 2019/2020 ein Rahmenplan erstellt. Durch die Rahmenplanung wurden neue Leitziele gesetzt, die sich maßgeblich auf die Wettbewerbsgebiete auswirken.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) verfügt über den umfangreichsten Wohnungsbestand im Stadtteil Hallschlag und ist daher seit Beginn des Programms der „Sozialen Stadt“ in die Neuordnungsprozesse im Stadtteil eingebunden. Die Planungen der ersten Modernisierungen, Instandsetzungs- und Neubauvorhaben wurden 2005 in Auftrag gegeben. Die SWSG verfolgt dabei eine Strategie zu je einem Drittel Neubau zu schaffen, umfassend zu Modernisieren und Instand zu setzen.
Die SWSG beabsichtigt ihre Wohnungsbestände dort, wo Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einen vertretbaren Aufwand sprengen würden, diese durch Wohnungsneubau in zeitgemäßen Standards und Dichten zu ersetzen. Dies trifft für das Quartier Düsseldorfer/Bottroper Straße (Teilgebiet 6) zu.
Für das Plangebiet (Teilgebiet 6) sollen die Wettbewerbsteilnehmer tragfähige und nachhaltige Konzepte entwickeln. Ziel ist es, ein breites, bezahlbares Wohnangebot in kleinräumiger Mischung für das Quartier abzubilden. Die Lage im Stadtteil begünstigt zudem ergänzende Nutzungen. Schon heute unterhält die Evangelische Gesellschaft Stuttgart im Plangebiet ein Familienzentrum, das auch später wieder im Quartier untergebracht werden soll. Weitere, das Wohnen ergänzende und nicht störende gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungen können als kleinteilige Einheiten in untergeordneter in den Sockel- und Erdgeschosszonen vorgeschlagen werden.
Die Ergebnisse des Planungswettbewerbs werden der Schaffung neuen Planungsrechts zu Grunde gelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formale Kriterien (Formaler Ausschluss bei Nichterfüllung, siehe Teilnahmeantrag):
— Fristgerechte Bewerbung,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB/§ 42 VgV vorliegen,
— Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 VgV,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 43 VgV,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
2. Eignungskriterien:
Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand von Referenzen. Zu den Kriterien A, B und C muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, dabei dürfen max. 2 Projekte identisch sein.
Es werden Referenzprojekte gewertet, deren Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt – zum Nachweis gilt der Stichtag 1.1.2011.
Referenz Bereich A – Ausgezeichneter Wettbewerb – Bewertung mit max. 3 Punkte:
Nachweis eines Erfolgs (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (Quartiersentwicklung/Sozialer Mietwohnungsbau o. ä.), nicht akzeptiert wird ein „Erfolg“ in VOF- bzw. VgV-Verfahren oder in „Mehrfachbeauftragungen“.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (= Name des Bewerbers), Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Abbildungen des Projekts mit Erläuterungen. Zusätzlicher Nachweis des Erfolgs z. B. durch eine „wettbewerbe aktuell“ –Dokumentation.
Bewertungsschlüssel:
— 1. Preis: 3 Punkte,
— weitere Preise: 2 Punkte,
— Ankauf/Anerkennung: 1 Punkt.
Referenz Bereich B – Auszeichnungen – Bewertung mit 1 Punkt:
Nachweis eines in den letzten 10 Jahren ausgezeichneten realisierten Projekts im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (z. B. Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis etc.).
Oder Nachweis einer Auszeichnung in den letzten 10 Jahren für eine Projektarbeit im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (z. B. Nachwuchspreise, Besondere Auszeichnungen für studentische Arbeiten etc.).
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Zusätzlicher Nachweis der Auszeichnung durch z. B. Kopie der Auszeichnungsurkunde.
Referenz Bereich C – realisiertes Wohnbauprojekt – Bewertung mit max. 3 Punkten:
Nachweis eines in den letzten 10 Jahren realisierten Projekts (Abschluss LPH 8 nach dem genannten Stichtag) mit vergleichbarer Komplexität des ausgelobten Wettbewerbs – d.h. Realisierung des Neubaus einer Wohnanlage mit mind. 3 Gebäuden, Zuordnung mind. zur Honorarzone III (nach Objektliste Gebäude HOAI 2013, Anlage 10.2), Baukosten KG 300 + 400 mind. 5,0 Mio. EUR netto, erbrachte Leistungsphasen mind. 1-5 im eigenen Büro.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Bauherr, Urheber (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen unter Angabe der BRI, BGF und Baukosten der KG 300 + 400.
Die Referenz kann auch als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden sein, wenn der Büroinhaber dies bestätigt.
Bewertungsschlüssel:
— 1 realisiertes Projekt (z. B. Wohnanlage > 100 WE): 3 Punkte,
— 1 realisiertes Projekt (z. B. Wohnanlage 50-100 WE): 2 Punkte,
— 1 realisiertes Projekt (z. B. Wohnanlage < 50 WE): 1 Punkt.
Die Wettbewerbsbetreuung überprüft den Nachweis anhand der Projektblätter und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 15 Bewerber, entschiedet das Los (Auslosung unter Aufsicht eines unabhängigen Beurteilungsgremiums).
Für die Teilnahme wird eine Bewerbergemeinschaft aus Architekten und Landschaftsarchitekten gefordert. Die Federführung (bevollmächtigte Vertretung der Arbeitsgemeinschaft) liegt beim Architekten. Die Nennung des Landschaftsarchitekten kann nach dem Auswahlverfahren, spätestens aber zum Zeitpunkt der verbindlichen Rückbestätigung der Wettbewerbsteilnahme erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird die Arbeiten nach folgenden Kriterien bewerten (die Reihenfolge der Nennung stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— architektonische und gestalterische Qualität und Vielfalt,
— Grundrissqualitäten und innere Raumqualitäten,
— Programmerfüllung und Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit,
— ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 4. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen insgesamt: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine Änderung der Anzahl der Preise und Anerkennungen und eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die Zahlungen erfolgen an die unter „Teilnehmer“ genannten Büros. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilnehmer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten.
—
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://www.orplan.de/projekte/verfahrensbetreuung/stehen das Formular des Teilnahmeantrags und ergänzende Informationen zum Verfahren zur Verfügung.
Rückfragen zur Bewerbung können ausschließlich per E-Mail bis zum 15.2.2021, 12.00 Uhr gestellt werden an die Adresse: [removed]. Die Fragenbeantwortung wird veröffentlicht und aktualisiert bis zum 17.2.2021, 16.00 Uhr auf der oben genannten Webseite. Jeder Interessent/Bewerber unterrichtet sich über Rückfragen selbstständig.
Hinweise zum Datenschutz sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Bewerbungen sind in Papierform möglich, bevorzugt aber per E-Mail einzureichen unter der Adresse: [removed]. Unvollständige Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen. Auf eine angemessene Dateigröße ist zu achten (max. 20 MB insgesamt).
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter § 4 (2) RPW beschriebenen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Nachweise zu den Eigenerklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgern und den Teilnehmern der engeren Wahl angefordert und geprüft.
Weitere Beauftragung – Zuschlagskriterien:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich notwendiger Gremienbeschlüsse, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, den bestplatzierten Bewerber bzw. die bestplatzierte Bewerbergemeinschaft nach dem Wettbewerbsverfahren mit der Weiterbearbeitung des Projektes (Realisierungsteil) mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5 nach §34 HOAI (Architektur) bzw. §39 HOAI (Freianlagen) beauftragen. Die Ausloberin wird hierzu mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
Kriterien – Gewichtung – erreichbare Punktzahl*:
1. Wettbewerbsergebnis (Basis: Bewertung des WB-Ergebnisses) – 70 % – 350,
2. Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke (Projektleiter/Projektteam, Gesamteindruck Präsentation) – 10 % – 50,
3. Nachhaltigkeit/Prozessqualität (Wirtschaftlichkeit; Kosten- und Terminplanung) – 10 % – 50,
4. Honorar (Grundlage: Hochbau Honorarzone III) – 10 % – 50.
*Bewertung 1-5 Punkte
Termine:
— voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum ca. KW 08 bis 18/2021,
— Rückfragenkolloquium (Videokonferenz): 10. März 2021,
— Preisgericht: 11. Juni 2021.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass es zu Terminverschiebungen kommen kann. Ebenso kann die Preisgerichtssitzung unter Wahrung der Anonymität als Videokonferenz erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
§ 160 (GWB) – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).