Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / [removed]
Fax: +49 711 / 3902-1036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Abbrucharbeiten.
Nürtingen
Baustelleneinrichtung:
— ca. 1600 m2 gedämmte Flachdachaufbauten,
— ca. 150 Fenster Kunststoff und Metall,
— ca. 400 m2 Wärmedämmverbundsystem,
— ca. 850 m2 Mauerwerkswände,
— ca. 900 m2 Montagewände,
— ca. 2 000 m2 abgehängte Deckensysteme,
— ca. 500 m2 Fliesen- und Kunststeinbeläge,
— ca. 250 m³ STB Wände,
— ca. 1 600 m2 STB Decken und Bodenplatten,
— ca. 1 300 m2 Estrichaufbauten,
— ca. 1 200 m2 Elementwände,
— ca. 100 Holz- und Metalltüren,
— ca. 2 500 m2 Bodenbeläge, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Sanitäre Rohrleitungen, Zentrale Anlagenteile Heizung, Wärmeverteilernetz, RLT Zentralgeräte, RLT Verteilernetz, GLT und Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland