EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall, (Rest-)Sperrmüll und heizwertreichen Abfällen für den Zollernalbkreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall, (Rest-)Sperrmüll und heizwertreichen Abfällen für den Zollernalbkreis
Die Gesamtleistung wird in 3 Losen vergeben:
— Los 1: Entsorgung von Restabfall,
— Los 2: Übernahme/Umschlag/Verladung und Entsorgung von (Rest-)Sperrmüll,
— Los 3: Übernahme/Verladung und Entsorgung von heizwertreichen Abfällen.
Entsorgung von Restabfall
— Übernahme von Restabfall (ASN 20 03 01) am Abfallwirtschaftszentrum Hechingen,
— Transport der übernommenen Abfälle zu einer Entsorgungsanlage in Baden-Württemberg,
— Entsorgung der Abfälle.
Übernahme/Umschlag/Verladung und Entsorgung von (Rest-)Sperrmüll
— Übernahme/Umschlag von (Rest-)Sperrmüll (ASN 20 03 07) aus der Straßensammlung durch den Auftragnehmer an einer vom Bieter angebotenen Übernahmestelle/Umschlaganlage im Gebiet des Zollernalbkreises,
— Übernahme/Verladung von (Rest-)Sperrmüll (ASN 20 03 07), welcher direkt im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen angeliefert wird (Bringsystem),
— Transport der übernommenen Abfälle zu einer Behandlungs- oder Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Übernahme/Verladung und Entsorgung von heizwertreichen Abfällen
— Übernahme/Verladung von heizwertreichen gewerblichen Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) am Abfallwirtschaftszentrum Hechingen,
— Transport der übernommenen Abfälle zu einer Behandlungs- oder Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage in Baden-Württemberg.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) und/oder Restabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis für den Standort der vorgesehenen Übernahmestelle/Umschlaganlage für (Rest-)Sperrmüll,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01) und/oder Sperrmüll (ASN 20 03 07),
— Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 5 000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage in Baden-Württemberg. Der Nachweis muss die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestangaben beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 5 000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07) und/oder Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für den Standort der vorgesehenen Übernahmestelle/Umschlaganlage für (Rest-)Sperrmüll. Der Nachweis muss die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestangaben beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber des angebotenen Standortes ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestangaben beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 3 000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01) und/oder Sperrmüll (ASN 20 03 07). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Mindestangaben beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) genehmigt sein,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.