Mitarbeiterbefragungen, Beteiligungs- und Feedbacktool Referenznummer der Bekanntmachung: Mitarbeiterbefragungen2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/bw
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeiterbefragungen, Beteiligungs- und Feedbacktool
Bei Los 1 geht es um ein Tool für unternehmensweite Online-Mitarbeiterbeteiligungsformate. Die Anwendung soll webbasiert sowie smartphone- und tabletfähig sein, um Mitarbeiterbefragungen/Employee Research durchzuführen. Diese Mitarbeiterbefragungen sollen im Tool in Form von kurzen Pulsbefragungen als auch von umfangreicheren Befragungen abgebildet werden können. Es wird nicht nur eine technische Lösung ausgeschrieben, sondern auch Dienstleistungen, die beispielsweise auch Marktforschungskompetenzen, Präsentations- sowie Beratungstätigkeiten beinhalten.
Bei Los 2 geht es um eine Onlineplattform für unternehmensweite Online-Beteiligungs- und Feedbackformate („webapp“/Web-Applikationen). Mitarbeiter/innen tauschen sich aktuell einmal jährlich zu verschiedenen Themen aus. Dadurch generiert das Unternehmen Ideen und Impulse, die es in verschiedene strategische Unternehmensfelder einbezieht. Die Anwendung soll webbasiert sowie smartphone- und tabletfähig sein. Es wird nicht nur eine technische Lösung ausgeschrieben, sondern auch Dienstleistungen, wie zum Beispiel Präsentations- und Beratungstätigkeiten.
Online-Mitarbeiterbefragungstool
Bei Los 1 geht es um ein Tool für unternehmensweite Online-Mitarbeiterbeteiligungsformate. Die Anwendung soll webbasiert sowie smartphone- und tabletfähig sein, um Mitarbeiterbefragungen/Employee Research durchzuführen. Diese Mitarbeiterbefragungen sollen im Tool in Form von kurzen Pulsbefragungen als auch von umfangreicheren Befragungen abgebildet werden können. Es soll nicht nur eine technische Lösung ausgeschrieben werden, sondern auch eine Dienstleistung, die z. B. auch Marktforschungskompetenzen, Präsentations- sowie Beratungstätigkeiten beinhaltet.
Online-Beteiligungs- und Feedbackplattform
Bei Los 2 geht es um eine Onlineplattform für unternehmensweite Online-Beteiligungs- und Feedbackformate („webapp“/Web-Applikationen). Mitarbeiter/innen tauschen sich aktuell einmal jährlich zu verschiedenen unternehmensweiten Themen aus. Dadurch generiert das Unternehmen Ideen und Impulse, die es in verschiedene strategische Unternehmensfelder einbezieht. Die Anwendung soll webbasiert sowie smartphone- und tabletfähig sein. Es soll nicht nur eine technische Lösung ausgeschrieben werden, sondern auch Dienstleistungen, wie z. B. Präsentations- und Beratungstätigkeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Online-Mitarbeiterbefragungstool
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Online-Beteiligungs- und Feedbackplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH0 SCHWEIZ/SUISSE/SVIZZERA
Postleitzahl: 8008
Land: Schweiz
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DPYY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).