Lieferung von Futtermittel für Diensthunde Referenznummer der Bekanntmachung: 6002492105 BwDLZ Stetten a.k.M
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stetten a.k.M.
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]31
Fax: [gelöscht]38
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Futtermittel für Diensthunde
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Futtermittel für Diensthunde über 4 Jahre.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Inhalt und Wesen des Rahmenvertrages ist die Lieferung/Bereitstellung von Futtermittel für Diensthunde sowie Dienstleistungen des Unternhemens. Anforderungen siehe Anlage 1 zur RV -Leistungsbeschreibung- und zur Angebotsabgabe die Anlage 2 zur RV -Artikelliste- verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Futtermittel für Diensthunde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-
Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-
Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungsund
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit