Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen LBP - Fürther Bogen, Nürnberg-Ebensfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59803
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen LBP - Fürther Bogen, Nürnberg-Ebensfeld
Landschaftsbauarbeiten, Ansaaten, Pflanzlieferungen, Pflanzarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, Rückschnittarbeiten
Fürth
LPB-Maßnahmen:
VDE 8 ABS Nürnberg Ebensfeld, S- Bahn Nürnberg – Forchheim, PFA 15 – Fürther Bogen
Die DB Netz AG plant und baut im Auftrag der Deutschen Bahn AG den viergleisigen Ausbau der Strecke Nürnberg – Ebensfeld.
Die Maßnahmen erfolgen im Trassenbereich, mit wenigen Ausnahmen, auf entsiegelten und rückgebauten Flächen, die überwiegend mit Aushubboden aus der Bahntrasse verfüllt sind.
Im Zuge der Ersatzmaßnahmen:
- werden Flachmulden angelegt
- Gehölzpflanzungen an Bahnböschungen
- Pflegemaßnahmen werden weiterentwickelt
- Ansaat durch Magerrasen
- im Vorfeld (Grund-)Pflegemaßnahmen, wie Rückschnitt (Fällung/Rodung) an der vorhandenen Spontanbegrünung
- Spalierobstpflanzung inkl. Spaliergerüst
- Grünlandentwicklung (Extensivierung und Aushagerung der vorhandenen Wiesenflächen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen LBP - Fürther Bogen, Nürnberg-Ebensfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.