Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen LBP - Fürther Bogen, Nürnberg-Ebensfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59803
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a. M.
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen LBP - Fürther Bogen, Nürnberg-Ebensfeld
Landschaftsbauarbeiten, Ansaaten, Pflanzlieferungen, Pflanzarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, Rückschnittarbeiten
Fürth
LPB-Maßnahmen:
VDE 8 ABS Nürnberg Ebensfeld, S- Bahn Nürnberg – Forchheim, PFA 15 – Fürther Bogen
Die DB Netz AG plant und baut im Auftrag der Deutschen Bahn AG den viergleisigen Ausbau der Strecke Nürnberg – Ebensfeld.
Die Maßnahmen erfolgen im Trassenbereich, mit wenigen Ausnahmen, auf entsiegelten und rückgebauten Flächen, die überwiegend mit Aushubboden aus der Bahntrasse verfüllt sind.
Im Zuge der Ersatzmaßnahmen:
- werden Flachmulden angelegt
- Gehölzpflanzungen an Bahnböschungen
- Pflegemaßnahmen werden weiterentwickelt
- Ansaat durch Magerrasen
- im Vorfeld (Grund-)Pflegemaßnahmen, wie Rückschnitt (Fällung/Rodung) an der vorhandenen Spontanbegrünung
- Spalierobstpflanzung inkl. Spaliergerüst
- Grünlandentwicklung (Extensivierung und Aushagerung der vorhandenen Wiesenflächen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugehörigkeit Berufsgenossenschaft
aktuell gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft (Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertiges bzw. des zuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Handelsregisterauszug
aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
Bescheinigung der Finanzbehörde
aktuelle Bescheinigung der Finanzbehörde – hier "Bescheinigung in Steuersachen" u. a. mit Angabe der geführten Steuerarten und evtl. Steuerrückständen (nicht älter als 3 Monate)
Angabe von Referenzprojekten gleichartiger Maßnahmen innerhalb der letzten 5 Jahre (siehe hierzu Anlage "Referenzliste")
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme netto
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.