HGV3.0 Vorkommerzielle Auftragsvergabe Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF59056
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HGV3.0 Vorkommerzielle Auftragsvergabe
Ausschreibung einer vorkommerziellen Auftragsvergabe (Pre-Commercial-Procurement) für eine partnerschaftliche Entwicklung zweier Fahrzeugkonzepte von elektrischen Hochgeschwindigkeitszügen mit max. 400m Zuglänge und mindestens 300 km/h Höchstgeschwindigkeit für das Einsatzgebiet in Deutschland (inkl. Grenzbahnhöfe Basel SBB und Salzburg).
Die vorkommerzielle Auftragsvergabe fällt nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts. Der Auftraggeber nutzt die vorliegende Bekanntmachung freiwillig. Die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Verweise auf die vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere das GWB und die Sektorenverordnung sowie die Verfahrensart Verhandlungsverfahren, gelten nur entsprechend.
Frankfurt am Main
Vor dem eigentlichen Start mit dem Beschaffungsprojekt HGV 3.0 beabsichtigt der Auftraggeber, die Auftragsvergabe über die Entwicklung eines Fahrzeugkonzepts für die Fahrzeuge im Rahmen der vorliegenden Vorkommerziellen Auftragsvergabe („Pre-Commercial Procurement“, „PCP“) nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die für das Fahrzeugkonzept zu erbringenden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen des Auftragnehmers werden nicht ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit (vgl. § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) GWB) und nicht vollständig durch den Auftraggeber vergütet (vgl. § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) GWB). Die vorkommerzielle Auftragsvergabe fällt nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts. Der Auftraggeber nutzt das vorliegende Bekanntmachungsformular auf freiwilliger Basis.
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung eines Fahrzeugkonzepts gemäß des im bei Auftragserteilung gültigen Leitfaden des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. „Quality Engineering in der Entwicklung von Schienenfahrzeugen und ihren Systemen“ (VDB-Leitfaden) näher beschriebenen Produktentwicklungsprozesses im Reifegrad 3.2. Im Fahrzeugkonzept sind die Planung der Entwicklung sowie die technische Umsetzung der Entwicklungsziele und der in den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen konzeptionell zu beschreiben. Das Konzept muss zulassungsfähig und technologisch umsetzbar sein, und das daraus zu entwickelnde Fahrzeug muss sicher betrieben werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HGV3.0 Vorkommerzielle Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen.
1) Die in Ziffer IV.2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
2) Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes:
Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ausschließlich das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.
Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen.
3) Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (entsprechend § 51 Abs. 2 SektVO).
4) Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: " Anhang B1_Vertraulichkeitserklärung") zugesichert haben.
Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z.B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
5) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
6) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
7) Der Eintrag unter Ziffer IV.2.6 erfolgt nur, weil das System keine Auslassung akzeptiert. Das tatsächliche Ende der Bindefrist des Angebots ist Verhandlungsgegenstand und wird im weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Durchführung von Verhandlungen auf ein Erstangebot zu erteilen (entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO).
9) An die beiden oben genannten Auftragnehmer wurde jeweils ein voneinander unabhängiger Auftrag vergeben. Die beiden Unternehmen bilden keinen Zusammenschluss von Wirtschaftsteilnehmern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die vorkommerzielle Auftragsvergabe unterliegt nicht dem Vergaberecht, so dass kein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz besteht. Die hier aufgeführten Angaben zum Nachprüfungsverfahren gelten nur für den Fall, dass die Voraussetzungen der vorkommerziellen Auftragsvergabe nicht vorliegen (vgl. Ziffer VI.4.3.)