Komplettbelieferung mit Lebensmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettbelieferung mit Lebensmitteln
Für die Komplettbelieferung von Lebensmittel erhalten 2 Auftragnehmer die Be-auftragung in Form eines Rahmenvertrages. Es handelt sich um die Lieferung von Trocken,-Kühl,- Tiefkühl- und Frischeprodukten.
Frankfurt
Das Universitätsklinikum Frankfurt versorgt pro Tag ca. 1300 Patienten, ca. 1000 Mitarbeiter inklusive Stationsbedarf, Bürobedarf sowie den internen Kindergarten. Zusätzlich werden interne Veranstaltungen durchgeführt.
Für die Komplettbelieferung von Lebensmittel erhalten 2 Auftragnehmer die Beauftragung in Form eines Rahmenvertrages. Es handelt sich um die Lieferung von Trocken,-Kühl,- Tiefkühl- und Frischeprodukten.
Die maximale Abrufmenge aus den Rahmenverträgen liegt bei [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplettbelieferung mit Lebensmitteln
Ort: Bruchköbel
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Ort: Wöllstein
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergeben wurde ein Rahmenvertrag mit mehreren Unternehmen. Bei den beiden Auftragnehmern handelt es sich jeweils um einen Rahmenvertragspartner.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.