Komplettbelieferung mit Lebensmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettbelieferung mit Lebensmitteln
Für die Komplettbelieferung von Lebensmittel erhalten 2 Auftragnehmer die Be-auftragung in Form eines Rahmenvertrages. Es handelt sich um die Lieferung von Trocken,-Kühl,- Tiefkühl- und Frischeprodukten.
Frankfurt
Das Universitätsklinikum Frankfurt versorgt pro Tag ca. 1300 Patienten, ca. 1000 Mitarbeiter inklusive Stationsbedarf, Bürobedarf sowie den internen Kindergarten. Zusätzlich werden interne Veranstaltungen durchgeführt.
Für die Komplettbelieferung von Lebensmittel erhalten 2 Auftragnehmer die Beauftragung in Form eines Rahmenvertrages. Es handelt sich um die Lieferung von Trocken,-Kühl,- Tiefkühl- und Frischeprodukten.
Der Auftrag kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die maximale Abrufmenge aus den Rahmenverträgen liegt bei [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe
der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/
das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordrucke),
2) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG (s.
Vordrucke)
3) Eigenerklärung im Rahmen der Russlandsanktionen
(1) Eigenerklärung zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum durchschnittlichen Jahresumsatz
bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis (Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer
vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen
[Betrag gelöscht] EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr:
Oder ggf. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf
erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, nebst entsprechender Erklärung eines Versicherers
zu 1) Die Bieter müssen einen Mindestgesamtjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Kalenderjahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweisen.
Eigenerklärung über mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Lieferaufträge (Komplettlieferungen von Lebensmitteln) der letzten drei Jahre.
Die Referenzaufträge müssen im Fall von Rahmenvereinbarungen bereits mindestens seit 6 Monaten laufen und ein jährliches Lieferungsvolumen in EUR von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Die Eigenerklärung muss folgende Angaben enthalten:
o Name und Anschrift des öffentlichen oder privaten Referenzgebers,
o Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mailadresse),
o Auftragszeitraum,
o Auftragswert,
o Beschreibung des Referenzprojektes,
o Bezeichnung der beinhalten Lebensmittelgruppen.
Eigenerklärung über mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Lieferaufträge (Komplettlieferungen von Lebensmitteln) der letzten drei Jahre.
Die Referenzaufträge müssen im Fall von Rahmenvereinbarungen bereits mindestens seit 6 Monaten laufen und ein jährliches Lieferungsvolumen in EUR von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
3) Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat sie die betreffenden Teile des Auftrages in ihrem Angebot anzugeben.
4) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmens das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen,
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt,
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.