Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.16 VgV EM1-FB14-01-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers
Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers.
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Physikalische und Theoretische Chemie Max von Laue-Str. 7 60438 Frankfurt am Main
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU) ist eine forschungsstarke Hochschule in der europäischen Finanzmetropole Frankfurt am Main. Lebendig, urban und weltoffen besitzt sie als Stiftungsuniversität ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Sie ist mit über 46.000 Studierenden (WS 2019/20) die drittgrößte Universität Deutschlands.
Die GU beabsichtigt die Vergabe eines Lieferauftrages über einen abstimmbaren Femtosekundenlasers, wie er in der Leistungsbeschreibung definiert ist. Dieser Auftrag wird mit EU-Mitteln finanziert. Das Lasersystem wird in der universitären Forschung eingesetzt und muss daher für diese Zwecke einsatzfähig sein.
Geplante Experimente sind unter anderem:
- Zeitaufgelöste Fluoreszenzmessungen mit Pikosekundenzeitauflösung,
- Messung von 2-Photonen Absorptionsspektren sowie
- Bestimmung von 2-Photonen-Einfangquerschnitten.
Unternehmen können weitere (modulare) Erweiterungen anbieten, die aber nicht wertungsrelevant sind. Dies bedeutet, sie werden weder qualitativ noch preislich bei der Wertung berücksichtigt. Hier handelt es sich um Optionen zu Gunsten des Auftraggebers (AG), die er bei Zuschlagserteilung mit beauftragen kann, wenn sie aus Sicht des AG technisch bzw. wirtschaftlich sinnvoll sind. Hierzu gehören auch mögliche Wartungsverträge bzw. Garantieverlängerungen oder Garantieerweiterungen.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert. Prioritätsachse 5: REACT-EU Auf- und Ausbau der nachhaltigkeits- / klimarelevanten Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation ist ausschließlich über das Vergabeportal DTVP zu führen.
2. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die den maximalen Gesamtpreis von EUR 306.000 brutto bzw. EUR 247.860 netto nicht überscheiten
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY66F7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.