Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.16 VgV EM1-FB14-01-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers
Lieferung eines abstimmbaren Femtosekundenlasers.
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Physikalische und Theoretische Chemie Max von Laue-Str. 7 60438 Frankfurt am Main
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU) ist eine forschungsstarke Hochschule in der europäischen Finanzmetropole Frankfurt am Main. Lebendig, urban und weltoffen besitzt sie als Stiftungsuniversität ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Sie ist mit über 46.000 Studierenden (WS 2019/20) die drittgrößte Universität Deutschlands.
Die GU beabsichtigt die Vergabe eines Lieferauftrages über einen abstimmbaren Femtosekundenlasers, wie er in der Leistungsbeschreibung definiert ist. Dieser Auftrag wird mit EU-Mitteln finanziert. Das Lasersystem wird in der universitären Forschung eingesetzt und muss daher für diese Zwecke einsatzfähig sein.
Geplante Experimente sind unter anderem:
- Zeitaufgelöste Fluoreszenzmessungen mit Pikosekundenzeitauflösung,
- Messung von 2-Photonen Absorptionsspektren sowie
- Bestimmung von 2-Photonen-Einfangquerschnitten.
Unternehmen können weitere (modulare) Erweiterungen anbieten, die aber nicht wertungsrelevant sind. Dies bedeutet, sie werden weder qualitativ noch preislich bei der Wertung berücksichtigt. Hier handelt es sich um Optionen zu Gunsten des Auftraggebers (AG), die er bei Zuschlagserteilung mit beauftragen kann, wenn sie aus Sicht des AG technisch bzw. wirtschaftlich sinnvoll sind. Hierzu gehören auch mögliche Wartungsverträge bzw. Garantieverlängerungen oder Garantieerweiterungen.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert. Prioritätsachse 5: REACT-EU Auf- und Ausbau der nachhaltigkeits- / klimarelevanten Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes:
Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der oben genannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt.
Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
- Name (Firma), Anschrift, Kontaktstelle, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Registerart und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ggf. Präqualifikations-Nr.,
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können
- Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen
Bei Bietergemeinschaften sind zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.2 Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind zusätzlich einzureichen (Formblätter 4.4.Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und 4.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe Unteraufträge Eignungsleihe sind erst auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber einzureichen):
- Formblatt 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
Bei einer Eignungsleihe sind zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- Formblatt 4.4.Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 4.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe Unteraufträge Eignungsleihe
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Der Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren muss durchschnittlich mindestens EUR 500.000 betragen haben. Sofern das Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht, ist der Durchschnittsumsatz seit Gründung maßgebend.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (seit 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist = Referenzzeitraum) erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Referenzlasersysteme mit folgender Leistungsklasse:
Pulsdauer kleiner oder gleich 1,5 ps, max. Repetitionsrate größer oder gleich 1 MHz, in Stufen bis in den kHz Bereich reduzierbar, Spektralbereich: 360 - 1100 nm, Pulsenergie größer oder gleich 3 nJ. Diese Referenzlasersysteme müssen im Referenzzeitraum vollständig an den Auftraggeber geliefert worden sein.
Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen können private oder öffentliche Auftraggeber betreffen. Anzugeben sind Projektkurzbeschreibung, Lieferzeitpunkt (Monat und Jahr), Auftraggeber (Firma/Unternehmen/Institution) mit Ansprechperson (Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (seit 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist = Referenzzeitraum) erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Referenzlasersysteme mit folgender Leistungsklasse:
Pulsdauer kleiner oder gleich 1,5 ps, max. Repetitionsrate größer oder gleich 1 MHz, in Stufen bis in den kHz Bereich reduzierbar, Spektralbereich: 360 - 1100 nm, Pulsenergie größer oder gleich 3 nJ. Diese Referenzlasersysteme müssen im Referenzzeitraum vollständig an den Auftraggeber geliefert worden sein.
Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen können private oder öffentliche Auftraggeber betreffen. Anzugeben sind Projektkurzbeschreibung, Lieferzeitpunkt (Monat und Jahr), Auftraggeber (Firma/Unternehmen/Institution) mit Ansprechperson (Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Auftragnehmer haben die Vorgaben aus dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz einzuhalten und eine entsprechende Erklärung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam, unverzüglich, nach Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation ist ausschließlich über das Vergabeportal DTVP zu führen.
2. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die den maximalen Gesamtpreis von EUR 306.000 brutto bzw. EUR 247.860 netto nicht überscheiten
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYRV3E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.