Komplex ESTW S8 Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60180
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 135-387062)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S8 Nord
Komplex ESTW S8 Nord
Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen.
Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f64f8173-b7d6-4c3e-b356-dd27fc60b050
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8dbd147-aaff-4375-a183-c0cf64cdf535
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEI-O - Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEI-O - Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Beginn: 08.12.2022
Ende: 30.06.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 13.12.2022
Ende: 30.06.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.12.2022
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.12.2022
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.