WSR_Rosenhof, Walluf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_WSR
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Walluf
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65396
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BÄUMLE Architekten | Stadtplaner
E-Mail:
Telefon: +49 61512783980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheingau.de/gemeinde/walluf
Abschnitt II: Gegenstand
WSR_Rosenhof, Walluf
In Walluf - Niederwalluf befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Kressboden und dem Siedlungsbereich Nordwest/Im Sand eine rund 4,66 ha große Fläche, die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Für das Plangebiet oberhalb des Rosenhofs soll ein Siedlungsprojekt entwickelt werden, das sich innerhalb verschiedener Handlungsfelder mit den Möglichkeiten einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung auseinandersetzt. Folgende Prämissen sollten u.a. berücksichtigt werden:
- Konzentration auf Geschosswohnungsbau und Integration einer 4 -6 gruppigen Kita
- energieeffiziente Gebäudeversorgung, konsequente Nutzung des Solarpotenzials
- eine abflussneutrale Wasserwirtschaft und ein
- zukunftsfähiges Mobilitäts- und Parkierungskonzept.
Mit dem Wettbewerb sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geschaffen werden. Bereits seit längerem besteht die Absicht, das Wettbewerbsgebiet zu entwickeln. Bereits am 29. Juni und 14. Juli 2022 wurde dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt bzw. der Gemeindevertretung ein erster Vorentwurf für eine mögliche Bebauung im Bebauungsplangebiet "Rosenhof" vorgestellt. Da das Ergebnis nicht überzeugt hat, wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollten interdisziplinär besetzte Planungsteams im Rahmen der Beauftragung nach dem Wettbewerb auch die Gestaltung des öffentlichen Raums weiterentwickeln und die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs schaffen.
Der Wettbewerb wurde als offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach den RPW 2013 ausgelobt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Dabei wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung waren (Aufzählung ohne Rangfolge):
- Städtebauliche Leitidee
- Raumbildung, Orientierung, Identität
- Freiraumkonzept
- Umgang mit dem vorhandenen Grünbestand
- Verkehrliche Aspekte
- Wohnungswirtschaftliche Aspekte
- Integration Kita
- Umweltfreundlichkeit und Klimaanpassungsfähigkeit
- Regenwasserbewirtschaftungskonzept
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Gauting
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160ff. GWB.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrags, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3W6S1R
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr.1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland