Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63773
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Brade, Janine
E-Mail:
Telefon: +49 9112192535
Fax: +49 9112192787
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen
Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen
München - Erdinger Ringschluss
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Projektsteuerung
Leistungsstufe 2 und 3 für den ersten Bauabschnitt der zweiten Baustufe 1. BA = Los B1 inkl.
sämtliche Schnittstellen.
Das Los B1 beinhaltet die Weiterführung der derzeit in München Flughafen Terminal endenden
Streckengleise in Richtung Osten in Tunnellage und der oberirdische Neubau des Bf
Schwaigerloh mit einer Verkehrsstation und einer Abstell- und Wendeanlage. Die wesentlichen
Projektinhalte und somit Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
Bau einer Eisenbahnbrücke und einer Straßenbrücke
- Neubau einer zweigleisigen, elektrifizierten ca. 4 km langen Strecke von ca. km 22,8+50 auf
der Strecke 5601 bis zur Mitte des Bahnsteiges des Bff Terminal bei km 27,5+93, was
aktuell dem km 33,121 der Strecke 5556 entspricht.
Auf dem Gelände des Flughafens erfolgt der Trassenverlauf unterirdisch und berücksichtigt
die künftigen Ausbauabsichten des Flughafens München. Die Flughafen München GmbH
(FMG) realisiert hierzu den Tunnelrohbau. Abstimmungen mit der FMG sind grundsätzlich
erforderlich, sind jedoch nur über den AG durchzuführen.
- Errichtung des neuen Bahnhofs in Schwaigerloh mit zwei Außenbahnsteigen und einer
barrierefreien Personenunterführung mit Anschluss über Rampen
- Erstellung der Abstell- und Wendeanlage Schwaigerloh in zwei Realisierungsabschnitten
- Neubau eines elektronischen Stellwerks
- Herstellung des erforderlichen Schallschutzes
Freistaat Bayern durchgeführt. Es liegt seit Juli 2020 einen rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschluss vor. Im Zuge der Ausschreibungserstellung haben sich
Änderungssachverhalte und Planungsmängel ergeben, die für Teilbereiche eine
Planungsfortschreibung LPH3 bedingen. Diese Planungsfortschreibung hat in der zweiten
Jahreshälfte 2022 begonnen. Parallel sollen ab Oktober 2022 die ersten Teilbereiche gebaut
werden. Es ist vorgesehen den Bahnhof Schwaigerloh mit der zugehörigen Wende und
Abstellanlage (zweigleisig) im Jahr 2026 vorgezogen in Betrieb zu nehmen. Der vollständige
Ausbau der Wende- und Abstellanlage (viergleisig) und Anschluss an das Los B2 sollen
nachgelagert erfolgen.
Nach Westen ist der Anschluss an die in Betrieb befindliche S-Bahn in Tunnellage (am Bahnhof
Flughafen) herzustellen. Im Rahmen des Los A3, der ebenfalls westlich gelegenen ist, wird die
Stellwerks- und Zugsicherungstechnik teils losübergreifend für den Erdinger Ringschluss
geplant bzw. an den Bestand angepasst. Die Planungen der Stellwerks- und
Zugsicherungstechnik für Los B1 und Los A3 werden in enger Abstimmung bei der DB Netz
erstellt. Die Schnittstelle ist durch die Projektsteuerung zu betreuen und ist somit Bestandteil
dieser Ausschreibung.
Weitere Details können den Planfeststellungsunterlagen in der Anlage 11 entnommen werden.
In der Anlage 10 befindet sich ein grobes Terminplankonzept, welches im Laufe der
Projektphasen konkretisiert bzw. weiter optimiert wird und den aktuellen Gegebenheiten
angepasst wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.