Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63773
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen
Erdinger Ringschluss Baustufe II – 1. BA (Los B1), Projektsteuerungsleistungen
München - Erdinger Ringschluss
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Projektsteuerung
Leistungsstufe 2 und 3 für den ersten Bauabschnitt der zweiten Baustufe 1. BA = Los B1 inkl.
sämtliche Schnittstellen.
Das Los B1 beinhaltet die Weiterführung der derzeit in München Flughafen Terminal endenden
Streckengleise in Richtung Osten in Tunnellage und der oberirdische Neubau des Bf
Schwaigerloh mit einer Verkehrsstation und einer Abstell- und Wendeanlage. Die wesentlichen
Projektinhalte und somit Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
Bau einer Eisenbahnbrücke und einer Straßenbrücke
- Neubau einer zweigleisigen, elektrifizierten ca. 4 km langen Strecke von ca. km 22,8+50 auf
der Strecke 5601 bis zur Mitte des Bahnsteiges des Bff Terminal bei km 27,5+93, was
aktuell dem km 33,121 der Strecke 5556 entspricht.
Auf dem Gelände des Flughafens erfolgt der Trassenverlauf unterirdisch und berücksichtigt
die künftigen Ausbauabsichten des Flughafens München. Die Flughafen München GmbH
(FMG) realisiert hierzu den Tunnelrohbau. Abstimmungen mit der FMG sind grundsätzlich
erforderlich, sind jedoch nur über den AG durchzuführen.
- Errichtung des neuen Bahnhofs in Schwaigerloh mit zwei Außenbahnsteigen und einer
barrierefreien Personenunterführung mit Anschluss über Rampen
- Erstellung der Abstell- und Wendeanlage Schwaigerloh in zwei Realisierungsabschnitten
- Neubau eines elektronischen Stellwerks
- Herstellung des erforderlichen Schallschutzes
Freistaat Bayern durchgeführt. Es liegt seit Juli 2020 einen rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschluss vor. Im Zuge der Ausschreibungserstellung haben sich
Änderungssachverhalte und Planungsmängel ergeben, die für Teilbereiche eine
Planungsfortschreibung LPH3 bedingen. Diese Planungsfortschreibung hat in der zweiten
Jahreshälfte 2022 begonnen. Parallel sollen ab Oktober 2022 die ersten Teilbereiche gebaut
werden. Es ist vorgesehen den Bahnhof Schwaigerloh mit der zugehörigen Wende und
Abstellanlage (zweigleisig) im Jahr 2026 vorgezogen in Betrieb zu nehmen. Der vollständige
Ausbau der Wende- und Abstellanlage (viergleisig) und Anschluss an das Los B2 sollen
nachgelagert erfolgen.
Nach Westen ist der Anschluss an die in Betrieb befindliche S-Bahn in Tunnellage (am Bahnhof
Flughafen) herzustellen. Im Rahmen des Los A3, der ebenfalls westlich gelegenen ist, wird die
Stellwerks- und Zugsicherungstechnik teils losübergreifend für den Erdinger Ringschluss
geplant bzw. an den Bestand angepasst. Die Planungen der Stellwerks- und
Zugsicherungstechnik für Los B1 und Los A3 werden in enger Abstimmung bei der DB Netz
erstellt. Die Schnittstelle ist durch die Projektsteuerung zu betreuen und ist somit Bestandteil
dieser Ausschreibung.
Weitere Details können den Planfeststellungsunterlagen in der Anlage 11 entnommen werden.
In der Anlage 10 befindet sich ein grobes Terminplankonzept, welches im Laufe der
Projektphasen konkretisiert bzw. weiter optimiert wird und den aktuellen Gegebenheiten
angepasst wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass der Umsatz für Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindesten 280.000 € betrug
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Fachbereichen gegliedert
geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern in folgenden projektrelevanten Fachbereichen:
Projektmanagement und Projektsteuerung: 5 Mitarbeiter
-Nachweis über 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt der Schieneninfrastruktur mit einem Projektvolumen > 30 Mio. EUR, bei dem Projektsteuerungsleistungen mindestens in der Leistungsstufe 2 „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ oder in Leistungsstufe 3 „Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss“ (DB) oder mindestens die Projektstufe 2 oder 3-5 nach AHO erbracht wurden
2. Projekt beinhaltet mindestens 3 der nachfolgenden Leistungsbereiche: Verkehrsanlage freie Strecke, Konstruktiver Ingenieurbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen und Verkehrsstationen (hier nicht nachgewiesene Leistungsbereiche sind in den Referenzen des leiten-den Projektsteuerers nachzuweisen).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Signon Deutschland GmbH
2. Inros Lackner SE
3. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH
4. DB Engineering &Consulting GmbH
5. Wurzer Umweltdienst GmbH
6. Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o Leitender Projektsteuerer
o Projektsteuerer (zgl. Vertreter des Leitenden Projektsteuerers)
Qualifikationsanforderung leitender Projektsteuerer:
1. Abschluss: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (oder ver-gleichbar) mit Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektsteuerer in Schieneninfrastrukturprojekten
3. 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er/sie als Projektsteuerer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt der Schieneninfrastruktur mit einem Projektvolumen > 30 Mio. EUR, bei dem Projektsteuerungsleistungen mindestens in der Leistungsstufe 2 „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ oder in Leistungsstufe 3 „Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss“ (DB) oder mindestens die Projektstufe 2 oder 3-5 nach AHO erbracht wurden
2. Projekt beinhaltet mindestens 3 der nachfolgenden Leistungsbereiche: Verkehrsanlage freie Strecke, Konstruktiver Ingenieurbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen und Verkehrsstationen (hier nicht nachgewiesene Leistungsbereiche sind in den Referenzen des Projektsteuerers nachzuweisen)
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektsteuerer (zgl. Vertreter des leitenden Projektsteuerers):
1.Abschluss: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (oder vergleichbar) mit Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsin-genieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Projektsteuerer in Schieneninfrastrukturprojekten
3.Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er/sie als Projektsteuerer tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt der Schieneninfrastruktur mit einem Projektvolumen > 15 Mio. EUR, bei dem Projektsteuerungsleistungen mindestens in der Leistungsstufe 2 „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ oder in Leistungsstufe 3 „Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss“ (DB) bzw. mindestens die Projektstufe 2 oder 3-5 nach AHO erbracht wurden
2. Projekt beinhaltet mindestens 3 der nachfolgenden Leistungsbereiche: Verkehrsanlage freie Strecke, Konstruktiver Ingenieurbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen und Verkehrsstationen.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.