Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 425/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 14
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dom-frankfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Innenaufsicht im Dom St. Bartholomäus und in der Kirche St. Leonhard
Katholische Kirchengemeinde St. Bartholomäus
Domplatz 14
60311 Frankfurt am Main
Der Auftraggeber vergibt für zwei Jahre einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen betreffend die Innenaufsicht des Doms St. Bartholomäus Frankfurt - auch Kaiserdom zu Frankfurt am Main -und der Kirche St. Leonhard. Der Dom St. Bartholomäus befindet sich am Domplatz 1 in 60311 Frankfurt am Main, die Kirche St. Leonhard befindet sich Am Leonhardstor 25 in 60311 Frankfurt am Main. Umfasst sind insbesondere folgende Leistungen: - Schutz und Unterstützung von Mitarbeitern des Objektes - Schutz der Räumlichkeiten vor Vandalismus o vor geistig verwirrten Personen o vor politisch motivierten Aktionen und religiös motivierten Aktionen, die nicht unter der Verantwortung des Stadtdekans stehen. - Schutz vor organisierter Kriminalität in Form von: o Diebesbanden (insbesondere aber nicht abschließend solche, die Opferstöcke bestehlen o Organisierter Bettlerbanden - Durchsetzung des Hausrechts, des Dompfarrers, gegenüber der Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten mit Unterstützung der Polizei (Hierbei gilt es zu be-achten, dass der Domplatz zum öffentlichen Bereich zählt und der Sicherheitsmitar-beiter demzufolge dort kein Hausrecht der Dompfarrei ausüben darf), - Einlasskontrolle und Aufsicht bei Messen, - tägliche Dokumentation und Fortschreibung jedweder Vorkommnisse im Wachbuch, Vorausgesetzt wird die Gestellung je mindestens eines unbewaffneten Sicherheitsmitar-beitenden in Dienstkleidung für die Objektaufsicht. Betreffend den Dom wird folgende Anwesenheit des Sicherheitsdienstes vorausgesetzt: Freitags von 14.00 Uhr bis 20 Uhr (6 Stunden), Samstags von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr (9 Stunden), und Sonntags von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr (6 Stunden). Betreffend die Kirche St. Leonhard wird folgende Anwe-senheit des Sicherheitsdienstes vorausgesetzt: Montags bis Freitags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr (4 Stunden), Samstags und Sonntags von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr (8 Stunden). Vorausgesetzt wird zudem die Bereitschaft der Übernahme von Sonderdiensten in beiden Kirchen (Feiertage kirchliche und weltliche u.a.) nach vorheriger Absprache und Beauftragung durch den AG.
Es besteht einmalig eine einjährige Verlängerungsoption zu Gunsten des Auftraggebers, .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift: Albin-Köbis-Str. 4
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221924410
Fax: +49 2219244138
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.