Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 425/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 14
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dom-frankfurt.de/
Postanschrift: Lahnstraße 1
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Innenaufsicht im Dom St. Bartholomäus und in der Kirche St. Leonhard
Katholische Kirchengemeinde St. Bartholomäus
Domplatz 14
60311 Frankfurt am Main
Der Auftraggeber vergibt für zwei Jahre einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen betreffend die Innenaufsicht des Doms St. Bartholomäus Frankfurt - auch Kaiserdom zu Frankfurt am Main -und der Kirche St. Leonhard. Der Dom St. Bartholomäus befindet sich am Domplatz 1 in 60311 Frankfurt am Main, die Kirche St. Leonhard befindet sich Am Leonhardstor 25 in 60311 Frankfurt am Main.
Umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
- Schutz und Unterstützung von Mitarbeitern des Objektes
- Schutz der Räumlichkeiten vor Vandalismus
o vor geistig verwirrten Personen
o vor politisch motivierten Aktionen und religiös motivierten Aktionen, die nicht unter der Verantwortung des Stadtdekans stehen.
- Schutz vor organisierter Kriminalität in Form von:
o Diebesbanden (insbesondere aber nicht abschließend solche, die Opferstöcke bestehlen
o Organisierter Bettlerbanden
- Durchsetzung des Hausrechts, des Dompfarrers, gegenüber der Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten mit Unterstützung der Polizei (Hierbei gilt es zu be-achten, dass der Domplatz zum öffentlichen Bereich zählt und der Sicherheitsmitar-beiter demzufolge dort kein Hausrecht der Dompfarrei ausüben darf),
- Einlasskontrolle und Aufsicht bei Messen,
- tägliche Dokumentation und Fortschreibung jedweder Vorkommnisse im Wachbuch,
Vorausgesetzt wird die Gestellung je mindestens eines unbewaffneten Sicherheitsmitar-beitenden in Dienstkleidung für die Objektaufsicht. Betreffend den Dom wird folgende Anwesenheit des Sicherheitsdienstes vorausgesetzt: Freitags von 14.00 Uhr bis 20 Uhr (6 Stunden), Samstags von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr (9 Stunden), und Sonntags von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr (6 Stunden). Betreffend die Kirche St. Leonhard wird folgende Anwe-senheit des Sicherheitsdienstes vorausgesetzt: Montags bis Freitags von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr (4 Stunden), Samstags und Sonntags von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr (8 Stunden). Vorausgesetzt wird zudem die Bereitschaft der Übernahme von Sonderdiensten in beiden Kirchen (Feiertage kirchliche und weltliche u.a.) nach vorheriger Absprache und Beauftragung durch den AG.
Es besteht einmalig eine einjährige Verlängerungsoption zu Gunsten des Auftraggebers, mithin bis zum 30.09.2026.
Es besteht einmalig eine einjährige Verlängerungsoption zu Gunsten des Auftraggebers, .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a der Gewerbeordnung
(GewO)
a) Umsatz
Die Bieter haben für den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben.
b) Haftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung
zu b)
Mindestdeckungssumme von
- Personenschäden: je Schadensfall 5.000.000,00 €
- Sachschäden: je Schadensfall 2.000.000,00 €
- Obhut- und Bearbeitungsschäden: je Schadensfall 300.000,00 €
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird.
Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen. Gegenstand der Referenzen ist die Angabe, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen durch den Auftragnehmer ausgeführt wurden.
Folgende Mindestangaben sind zu machen:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- AusführungszeitraumSeite 7 von 10
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
Mindestanforderung an die Eignung sind zwei Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.