SAP Hosting 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0017
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 179-560204)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Str. 11
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 561-2043115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP Hosting 2023
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger.
Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeiterzahlen einhergeht. Aktuell beschäftigt die ekom21 rund 750 Mitarbeiter/innen.
Die ekom21 beabsichtigt Ihre existierenden Leistungen im Bereich Hosting von SAP-Kundensystemen sowie den Betrieb ihres eigenen SAP-Systems an einen externen Partner zu übergeben, der die Systeme in Auftrag der ekom21 betreibt, relevanten Softwarebestandteile pflegt, wartet und gegebenenfalls auf den neuesten Security Stand bringt.
Es handelt sich derzeit in dem Umfeld um acht (8) Kunden (inkl. des eigenen Systems). Es ist geplant, dass die ekom21 jedem der Kunden ein Angebot unterbreitet, jedoch kann der öffentliche Auftraggeber keine Garantie geben, dass alle Kunden diese Leistung in Anspruch nehmen werden.
Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf das Hosting und den SAP Betrieb sowie auf die funktionale Systembetreuung der Applikation. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde seine benötigten SAP-Lizenzen beistellt.
Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung dient vielmehr der Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert planbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 04.10.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden.2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 10.10.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden.2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.