SAP Hosting 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0017

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Str. 11
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 561-2043115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a8443bf67-6d62c4740bd6456
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: ekom21 - KGRZ Hessen
Postanschrift: Knorrstraße 30
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 561-2043115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SAP Hosting 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.

Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger.

Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeiterzahlen einhergeht. Aktuell beschäftigt die ekom21 rund 750 Mitarbeiter/innen.

Die ekom21 beabsichtigt Ihre existierenden Leistungen im Bereich Hosting von SAP-Kundensystemen sowie den Betrieb ihres eigenen SAP-Systems an einen externen Partner zu übergeben, der die Systeme in Auftrag der ekom21 betreibt, relevanten Softwarebestandteile pflegt, wartet und gegebenenfalls auf den neuesten Security Stand bringt.

Es handelt sich derzeit in dem Umfeld um acht (8) Kunden (inkl. des eigenen Systems). Es ist geplant, dass die ekom21 jedem der Kunden ein Angebot unterbreitet, jedoch kann der öffentliche Auftraggeber keine Garantie geben, dass alle Kunden diese Leistung in Anspruch nehmen werden.

Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf das Hosting und den SAP Betrieb sowie auf die funktionale Systembetreuung der Applikation. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde seine benötigten SAP-Lizenzen beistellt.

Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung dient vielmehr der Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert planbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ekom21 - KGRZ Hessen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Der Leistungsgegenstand umfasst das Hosting von SAP-Kundensystemen sowie den Betrieb des ekom21-eigenen SAP-Systems. Der Betrieb muss in einem Tier III+ Data Center in Deutschland erfolgen.

Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.

Die ekom21 schätzt den Auftragswert auf 3.500.000,00 Euro (netto).

Der geschätzte Auftragswert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Kundenbedarfe.

Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Auftragswert (Höchstwert) von 6.000.000,00 Euro (netto).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anforderungskatalog / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung zweimal bis zu jeweils einer zwölf-monatigen Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,

— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,

— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bieter hat zusammen mit seinem Angebot einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikelt 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) samt den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),

2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).

2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die

Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.

3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten

drei Geschäftsjahre.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.

Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:

Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:

— 1 000 000 EUR für Personenschäden und

— 1 000 000 EUR für Sachschäden und

— 250 000 EUR für Vermögensschäden.

Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.

Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].

2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:

— Kurzbezeichnung der Referenz,

— vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),

— Auftragswert,

— öffentlicher oder privater Auftraggeber,

— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),

— termingerechter Projektabschluss,

— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,

— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,

— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.

— SAP-Kunden im kommunalen Umfeld

Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.

Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erfassungsformular - Erklärung zu Datenschutz und IT-Sicherheit].

Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

4. Nachweis über die Zertifizierung als autorisierter SAP-Partnerstatus. Die Zertifizierung muss vom Hersteller ausgestellt sein [Erfassungsformular - Erklärung zum Partnerstatus].

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Referenzleistungen:

Es sind mindestens zwei Referenzleistungen einzureichen. Diese müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln. Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 1.1.2020 liegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im

EU-Ausland erbringen.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformualre zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal für bis zu zwölf (12) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern. Während des Verlängerung gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 10:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 04.10.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden.

2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.

3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.

5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023

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Hattersheim am Main
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