Beschaffung eines Lichtblattmikroskops UM Blaze Referenznummer der Bekanntmachung: 9287/13_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 4525051961
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://georg-speyer-haus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Lichtblattmikroskops UM Blaze
Beschaffung eines Ultramikroskops Blaze (UM Blaze) der Firma Miltenyi Biotec
Das UM Blaze ermöglicht das Batch-Imaging (Stapelverarbeitung) mehrerer großer Proben (Organe) bis hin zur ganzen Maus, einen motorisierten 3-Objektiv-Revolver, die Integration eines Superkontinuum-Lasers (Weißlicht), eine Reihe speziell entwickelter Immersionsobjektive mit hoher numerischer Apertur (NA) und langen Arbeitsabständen (WD).
Das UM Blaze gestattet die Untersuchung zellulärer Interaktionen im Kontext des gesamten Organs bzw. eines gesamten Organismus (Maus). So können beispielsweise metastasierende Zellen und Immunzellen in anderen Organen oder anderen Stellen innerhalb eines Organs erkannt werden.
Das UM Blaze weist insbesondere die folgenden technischen Merkmale auf, die für die Forscher am GSH von besonderem Wert sind:
Ein Hauptmerkmal des UM Blaze ist die Möglichkeit der hochautomatisierten Serienbildgebung ganzer geklärter Organe bzw. Organismen. Die große Probenkammer (51x129x64 mm) und das große maximale Bildgebungsvolumen (35x58x17 mm) ermöglichen die Bildgebung von z. B. bis zu fünf transparent geklärten Mäusegehirnen/ganze Maus in einer einzigen Bildgebungssitzung (z. B. über Nacht). Zudem können die Bildgebungsparameter für jede Probe separat eingestellt und per Software gesteuert werden, was eine erhebliche Zeitersparnis und eine optimale Nutzung des Geräts ermöglicht.
Die Einbindung eines Superkontinuum-Lasers (Weißlicht-Laser) ermöglicht eine große Auswahl an Fluorophoren für die Fluoreszenzmarkierung von Zellen (Spektralbereich von 410 bis 800nm). Der Weißlicht-Laser deckt das gesamte genannte Spektrum ab und erlaubt so (je nach verwendeten Exzitationsfilter) fast jede Anregungswellenlänge. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verwendung von Farbstoffen mit weitem Spektrum für die Bildgebung in diesem Maßstab empfohlen wird, ermöglicht das breite Spektrum die Erfassung hochspezifischer Signale von den Zielzellen.
Eine Reihe von speziell für die Lichtblattmikroskopie optimierten Immersionsobjektiven (1,1x, 4x 12x) mit hoher numerischer Apertur (NA) und langen Arbeitsabständen (WD), was für Bildgebung von großem Proben (Organe) notwendig ist, sind voll automatisiert und benutzerfreundlich.
Darüber hinaus verfügt das UM Blaze über eine PC-Arbeitsstation, die mit einer hochentwickelten Bildgebungssoftware, Imaris, ausgestattet ist und für das 3D-Rendering und die Bildanalyse von Daten verwendet werden kann, die auch mit anderen konfokalen Mikroskopen am Georg-Speyer-Haus aufgenommen wurden.
Die dargestellten technischen Beschaffenheiten dienen der optimalen Analyse des Zusammenwirkens von Tumorzellen mit ihrem umgebenden, gesunden Gewebe (Tumormikromilieu).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Lichtblattmikroskops UM Blaze
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 und § 135 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64238
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]