Beschaffung eines Lichtblattmikroskops UM Blaze Referenznummer der Bekanntmachung: 9287/13
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE165981632
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Straße 42-44
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Adminstration
E-Mail:
Telefon: +49 69633950
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://georg-speyer-haus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Lichtblattmikroskops UM Blaze
Beschaffung eines Ultramikroskops Blaze (UM Blaze) der Firma Miltenyi Biotec
Das UM Blaze ermöglicht das Batch-Imaging (Stapelverarbeitung) mehrerer großer Proben (Organe) bis hin zur ganzen Maus, einen motorisierten 3-Objektiv-Revolver, die Integration eines Superkontinuum-Lasers (Weißlicht), eine Reihe speziell entwickelter Immersionsobjektive mit hoher numerischer Apertur (NA) und langen Arbeitsabständen (WD).
Das UM Blaze gestattet die Untersuchung zellulärer Interaktionen im Kontext des gesamten Organs bzw. eines gesamten Organismus (Maus). So können beispielsweise metastasierende Zellen und Immunzellen in anderen Organen oder anderen Stellen innerhalb eines Organs erkannt werden.
Das UM Blaze weist insbesondere die folgenden technischen Merkmale auf, die für die Forscher am GSH von besonderem Wert sind:
Ein Hauptmerkmal des UM Blaze ist die Möglichkeit der hochautomatisierten Serienbildgebung ganzer geklärter Organe bzw. Organismen. Die große Probenkammer (51x129x64 mm) und das große maximale Bildgebungsvolumen (35x58x17 mm) ermöglichen die Bildgebung von z. B. bis zu fünf transparent geklärten Mäusegehirnen/ganze Maus in einer einzigen Bildgebungssitzung (z. B. über Nacht). Zudem können die Bildgebungsparameter für jede Probe separat eingestellt und per Software gesteuert werden, was eine erhebliche Zeitersparnis und eine optimale Nutzung des Geräts ermöglicht.
Die Einbindung eines Superkontinuum-Lasers (Weißlicht-Laser) ermöglicht eine große Auswahl an Fluorophoren für die Fluoreszenzmarkierung von Zellen (Spektralbereich von 410 bis 800nm). Der Weißlicht-Laser deckt das gesamte genannte Spektrum ab und erlaubt so (je nach verwendeten Exzitationsfilter) fast jede Anregungswellenlänge. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verwendung von Farbstoffen mit weitem Spektrum für die Bildgebung in diesem Maßstab empfohlen wird, ermöglicht das breite Spektrum die Erfassung hochspezifischer Signale von den Zielzellen.
Eine Reihe von speziell für die Lichtblattmikroskopie optimierten Immersionsobjektiven (1,1x, 4x 12x) mit hoher numerischer Apertur (NA) und langen Arbeitsabständen (WD), was für Bildgebung von großem Proben (Organe) notwendig ist, sind voll automatisiert und benutzerfreundlich.
Darüber hinaus verfügt das UM Blaze über eine PC-Arbeitsstation, die mit einer hochentwickelten Bildgebungssoftware, Imaris, ausgestattet ist und für das 3D-Rendering und die Bildanalyse von Daten verwendet werden kann, die auch mit anderen konfokalen Mikroskopen am Georg-Speyer-Haus aufgenommen wurden.
Die dargestellten technischen Beschaffenheiten dienen der optimalen Analyse des Zusammenwirkens von Tumorzellen mit ihrem umgebenden, gesunden Gewebe (Tumormikromilieu).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber führt zur Beschaffung des Lichtblattmikroskops ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch und verhandelt dabei lediglich mit einem Unternehmen (Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG, Bergisch-Gladbach).
Die Analyse des Zusammenwirkens von Tumorzellen mit ihrem umgebenden, gesunden Gewebe (Tumormikromilieu) ist der zentrale Forschungsgegenstand des Auftragsgebers. Allein das UM Blaze bietet die Hochdurchsatzanalyse großer Proben, einen Weißlichtlaser, eine automatisierte Stapelanalyse und für die Lichtblattmikroskopie optimierte, proprietäre Objektive.
Nur mit dem Lichtblattmikroskop UM Blaze kann das Zusammenspiel zwischen Tumor und Umgebungsgewebe auf Organebene bzw. in einem ganzen Organismus/Tier untersucht werden. Ausschließlich mit dem UM Blaze ist eine zelluläre Bildgebung von großen, intakten Organen bis hin zu kompletten Organismen möglich. Bei einem Durchgang können mit hochauflösender 3D-Bildgebung mit Weißlicht-Laser und einen vollständig motorisierten Objektiv-Revolver mit drei Objektiven Batch-Imagings mehrerer großer Proben (ganzer Organe) analysiert werden. Die für die Bildgebung im UM Blaze in Frage kommenden Proben reichen von Mäusegehirnen bis hin zu Leber, Lunge, Magen-Darm-Organen und Knochen. Die Fähigkeit, dieses Spektrum an Proben im Hochdurchsatzverfahren mit einem hohen Automatisierungsgrad abzubilden, ist unerlässlich und wird ausschließlich vom UM Blaze geboten.
Die dargestellten technischen Beschaffenheiten dienen der optimalen Analyse des Zusammenwirkens von Tumorzellen mit ihrem umgebenden, gesundem Gewebe (Tumormikromilieu) und werden benötigt, um diesen zentralen Forschungsgegenstand des Georg-Speyer-Hauses in der erforderlichen Detailtiefe zu erfassen. Die Beschaffung eines alternativen Produkts ohne die oben erwähnten Eigenschaften würde die Anforderungen des Auftraggebers nicht in gleicher Weise wie das UM Blaze erfüllen.
Das UM Blaze kann zudem nur beim Unternehmen Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG (Bergisch-Gladbach) bezogen werden. Dieses Lichtblattmikroskop wird nur von Miltenyi Biotec als Hersteller und nicht von Dritten vertrieben. Es besteht also auch kein Händlerwettbewerb. Dieses Vorgehen ist vorliegend nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Es bestehen im Sinne von § 14 Abs 6 VgV auch keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung eines Lichtblattmikroskops UM Blaze
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 68
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22048306-0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet wird. Ein Vertragsschluss ist noch nicht erfolgt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 und § 135 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603