Firmensportvereinbarung für die hessische Landesverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0304
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 144-459586)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firmensportvereinbarung für die hessische Landesverwaltung
Firmensportvereinbarung für die hessische Landesverwaltung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Firmensportvereinbarung ermöglicht den Bediensteten (günstigere)Individualverträge mit dem Anbieter abzuschließen und somit dessen vollständigesLeistungsspektrum entsprechend des eigenen Bedarfs zu nutzen. Der administrativeAufwand für die Abwicklung wird vom Anbieter übernommen und ist für denAuftraggeber sowie für die Bediensteten so gering wie möglich.Der Anbieter muss mindestens in den kreisfreien hessischen Städten Frankfurt amMain, Wiesbaden, Kassel, Offenbach am Main und Darmstadt drei Angebote/Kooperationspartner mit vier Check-ins im Monat bei voll umfänglicher Nutzung des Fitness-Angebots des Kooperationspartners und mindestens vier Appsund vier live online Angeboten einreichen (Mindestanforderung).
Die Firmensportvereinbarung ermöglicht den Bediensteten (günstigere) Individualverträge mit dem Anbieter bzw. dessen Kooperationspartnern abzuschließen und somit dessen/deren vollständiges Leistungsspektrum entsprechend des eigenen Bedarfs zu nutzen. Der administrative Aufwand für die Abwicklung wird vom Anbieter übernommen und ist für den Auftraggeber sowie für die Bediensteten so gering wie möglich. D.h. je nach Geschäftsmodell wenden sich die Beschäftigten/Zugangsberechtigten an den Anbieter und dieser eröffnet denen den Zugang zu seinen Kooperationspartnern.Der Anbieter (je nach Geschäftsmodell mit seinen Kooperationspartnern) muss mindestens in den kreisfreien hessischen Städten Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Offenbach am Main und Darmstadt drei Angebote/Kooperationspartner mit vier Check-ins im Monat bei voll umfänglicher Nutzung des Fitness-Angebots des Kooperationspartners und mindestens vier Apps und vier live online Angeboten einreichen (Mindestanforderung).