Firmensportvereinbarung für die hessische Landesverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0304
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firmensportvereinbarung für die hessische Landesverwaltung
Firmensportvereinbarung für die hessische Landesverwaltung
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 8
65185 Wiesbaden
und ggf. weitere Hessische Ressorts
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beabsichtigt den Abschluss einer Firmensportvereinbarung, die der Förderung der Arbeitgeberattraktivität sowie der Gesundheitsförderung der aktiven Bediensteten (Hessisches Innenressort 28.000 Beschäftigte) der hessischen Landesverwaltung dienen soll. Hierzu ist beabsichtigt, eine Firmenfitnessvereinbarung mit Beitrittsoption für die anderen hessischen Ressorts und die Hessische Staatskanzlei mit einem Anbieter eines Firmensportnetzwerks abzuschließen (ca. 190.000 Personen). Nutzungsberechtigt sind alle Personen, die zum Berechtigtenkreis des Landestickets gehören. Die hessischen Ressorts und die Hessische Staatskanzlei können hierzu - bei Bedarf - Anpassungen vornehmen.
Das Firmensportnetzwerk des Anbieters soll über möglichst viele Sportstätten (Fitness-Studios, Kletterhallen, Schwimmbäder, Yogastudios, etc.) bzw. ein möglichst flächendeckendes Leistungsangebot in Hessen (unterteilt nach den kreisfreien Städten und den Landkreisen), Berlin und Brüssel verfügen, um eine breite Nutzbarkeit durch die Bediensteten der Landesverwaltung zu gewährleisten.
Die Firmensportvereinbarung ermöglicht den Bediensteten (günstigere) Individualverträge mit dem Anbieter abzuschließen und somit dessen vollständiges Leistungsspektrum entsprechend des eigenen Bedarfs zu nutzen. Der administrative Aufwand für die Abwicklung wird vom Anbieter übernommen und ist für den Auftraggeber sowie für die Bediensteten so gering wie möglich.
Der Anbieter muss mindestens in den kreisfreien hessischen Städten Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Offenbach am Main und Darmstadt drei Angebote/Kooperationspartner mit vier Check-ins im Monat bei voll umfänglicher Nutzung des Fitness-Angebots des Kooperationspartners und mindestens vier Apps und vier live online Angeboten einreichen (Mindestanforderung).
Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass in den hessischen Landkreisen, Berlin und Brüssel eine Leistung angeboten wird, die mindestens ein Angebot/ Kooperationspartner mit vier Check-ins im Monat bei voll umfänglicher Nutzung des Fitness-Angebots des Kooperationspartners umfasst (keine Mindestanforderung).
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2023, ist zunächst auf ein Jahr festgelegt und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht bis drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal vier Jahre, der Vertrag verlängert sich mithin maximal bis zum 31.10.2027.
Die Laufzeit der individualisierten Verträge der Beschäftigten ist an die Laufzeit der Firmenfitnessvereinbarung und das Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftraggeber geknüpft und muss bei Beendigung des einen oder anderen mit Ablauf des Beendigungsmonats ebenso enden. Der Beitritt weiterer Ressorts inklusive ihrer nachgeordneten Bereiche soll während des laufenden Vertrags jeweils zum Quartalsbeginn im Einvernehmen mit dem Auftraggeber per schriftlicher oder elektronischer Erklärung gegenüber dem Anbieter möglich sein. Die Ressorts gehen eigene Verträge mit dem Anbieter ein und handeln auf eigene Rechnung. Für die Ressorts gelten die gleichen Fristen, Termine und Laufzeiten wie für den Auftraggeber.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht bis drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal vier Jahre, der Vertrag verlängert sich mithin maximal bis zum 31.10.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung bezüglich Haftpflichtversicherung (siehe Vordruck "Erklaerung_Haftpflichtversicherung etc.pdf")
- Erklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck Erklaerung_Eignung.pdf)
- Referenzen (siehe Vordruck):
Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben einzureichen:
• Art der Leistung
• Umfang
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitpunkt
• Wert
Referenzen sind dann geeignet, wenn Fitnessangebote für Großkunden (Firmen oder staatl. Einrichtungen mit mehr als 5.000 Beschäftigten) angeboten wurden oder werden.
Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Angebot sind neben den in der Ziffer III.1.3) verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen, die Leistungsbeschreibung, Erklärung Mindestanforderungen, ausgefüllter Fragenkatalog, Firmenportrait/Unternehmensdarstellung und Angaben zu den Abovarianten beizulegen.
Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6116939-0
Fax: +49 6116939-400