VP25: Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: SBEV-2021-0014
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Landstraße 191
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulbricht, Werner
E-Mail:
Telefon: +49 6921329971
Fax: +49 6921329974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
VP25: Baulogistik
Um das größte im Entstehen befindliche innerstädtische Wohn- und Arbeitsquartier, das Europaviertel, an den städtischen Nahverkehr von Frankfurt am Main anzuschließen, verlängern die Stadt Frankfurt und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) die Stadtbahnstrecke in den Stadtteil.
Der neue Streckenabschnitt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel" führt über den Frankfurter Hauptbahnhof hinaus bis zur Station Wohnpark. Entstehen werden auf dieser Strecke vier neue Stationen: die unterirdische Station „Güterplatz“ sowie die oberirdischen Stationen „Emser Brücke“, „Europagarten“ und „Wohnpark“. Die geplante Erweiterung der Stadtbahnstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 2,6 km.
Aufgrund der innerstädtischen Lage und einer hohen Anzahl an Vergabeeinheiten beabsichtigt die SBEV GmbH (AG), einen Baulogistikdienstleister mit der Gesamtkoordination der Abläufe zur Gewährleistung einer zieloptimalen, gewerkeübergreifenden und termingerechten Bauabwicklung zu beauftragen. Hierzu gehören u.a. Transportkoordination, Ver- und Entsorgung, Herstellung und Vorhaltung der Medienanschlüsse/-versorgung, 26 Container für die ausführenden Gewerke stellen, Aufbau und Vorhaltung von ca. 27.000m³ Raumgerüst in mehreren Abschnitten sowie ein übergreifendes Flächenmanagement der eingeschränkten Baustelleneinrichtungsflächen.
Ein Großteil der Baustellenversorgung wird schienengebunden durch den Baulogistiker erfolgen. Das Zuggerät sowie der benötigte Waggon sind ebenfalls Teil der Ausschreibung.
Der neue Streckenabschnitt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel" führt über den Frankfurter Hauptbahnhof hinaus bis zur Station Wohnpark. Entstehen werden auf dieser Strecke vier neue Stationen: die unterirdische Station „Güterplatz“ sowie die oberirdischen Stationen „Emser Brücke“, „Europagarten“ und „Wohnpark“. Die geplante Erweiterung der Stadtbahnstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 2,6 km.
Aufgrund der innerstädtischen Lage und einer hohen Anzahl an Vergabeeinheiten beabsichtigt die SVEB SBEV GmbH (AG), einen Baulogistikdienstleister mit der Gesamtkoordination der Abläufe zur Gewährleistung einer zieloptimalen, gewerkeübergreifenden und termingerechten Bauabwicklung zu beauftragen. Hierzu gehören u.a. Transportkoordination, Ver- und Entsorgung, Herstellung und Vorhaltung der Medienanschlüsse/-versorgung, 26 Container für die ausführenden Gewerke stellen, Aufbau und Vorhaltung von ca. 27.000m³ Raumgerüst in mehreren Abschnitten sowie ein übergreifendes Flächenmanagement der eingeschränkten Baustelleneinrichtungsflächen.
Ein Großteil der Baustellenversorgung wird schienengebunden durch den Baulogistiker erfolgen. Das Zuggerät sowie der benötigte Waggon sind ebenfalls Teil der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VP25: Baulogistik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das einzige in der Wertung verbliebende Angebot in ist unwirtschaftlich.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.