VP25: Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: SBEV-2021-0014
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
VP25: Baulogistik
Um das größte im Entstehen befindliche innerstädtische Wohn- und Arbeitsquartier, das Europaviertel, an den städtischen Nahverkehr von Frankfurt am Main anzuschließen, verlängern die Stadt Frankfurt und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) die Stadtbahnstrecke in den Stadtteil.
Der neue Streckenabschnitt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel" führt über den Frankfurter Hauptbahnhof hinaus bis zur Station Wohnpark. Entstehen werden auf dieser Strecke vier neue Stationen: die unterirdische Station „Güterplatz“ sowie die oberirdischen Stationen „Emser Brücke“, „Europagarten“ und „Wohnpark“. Die geplante Erweiterung der Stadtbahnstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 2,6 km.
Aufgrund der innerstädtischen Lage und einer hohen Anzahl an Vergabeeinheiten beabsichtigt die SBEV GmbH (AG), einen Baulogistikdienstleister mit der Gesamtkoordination der Abläufe zur Gewährleistung einer zieloptimalen, gewerkeübergreifenden und termingerechten Bauabwicklung zu beauftragen. Hierzu gehören u.a. Transportkoordination, Ver- und Entsorgung, Herstellung und Vorhaltung der Medienanschlüsse/-versorgung, 26 Container für die ausführenden Gewerke stellen, Aufbau und Vorhaltung von ca. 27.000m³ Raumgerüst in mehreren Abschnitten sowie ein übergreifendes Flächenmanagement der eingeschränkten Baustelleneinrichtungsflächen.
Ein Großteil der Baustellenversorgung wird schienengebunden durch den Baulogistiker erfolgen. Das Zuggerät sowie der benötigte Waggon sind ebenfalls Teil der Ausschreibung.
Der neue Streckenabschnitt "Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel" führt über den Frankfurter Hauptbahnhof hinaus bis zur Station Wohnpark. Entstehen werden auf dieser Strecke vier neue Stationen: die unterirdische Station „Güterplatz“ sowie die oberirdischen Stationen „Emser Brücke“, „Europagarten“ und „Wohnpark“. Die geplante Erweiterung der Stadtbahnstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 2,6 km.
Aufgrund der innerstädtischen Lage und einer hohen Anzahl an Vergabeeinheiten beabsichtigt die SVEB SBEV GmbH (AG), einen Baulogistikdienstleister mit der Gesamtkoordination der Abläufe zur Gewährleistung einer zieloptimalen, gewerkeübergreifenden und termingerechten Bauabwicklung zu beauftragen. Hierzu gehören u.a. Transportkoordination, Ver- und Entsorgung, Herstellung und Vorhaltung der Medienanschlüsse/-versorgung, 26 Container für die ausführenden Gewerke stellen, Aufbau und Vorhaltung von ca. 27.000m³ Raumgerüst in mehreren Abschnitten sowie ein übergreifendes Flächenmanagement der eingeschränkten Baustelleneinrichtungsflächen.
Ein Großteil der Baustellenversorgung wird schienengebunden durch den Baulogistiker erfolgen. Das Zuggerät sowie der benötigte Waggon sind ebenfalls Teil der Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister
b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu
zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO).
c) die Einhaltung der von der Europäischen Union verhängten Russlandsanktionen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit der Mindestanforderung von 7,14 Mio. € (inkl. Ust.) Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Zur Bemessung der Mindestumsätze nach lit. a) werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
addiert.
a) Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen
nachzuweisen:
Nachweis von mindestens drei Referenzprojekte im Bereich Baulogistikdienstleistungen mit einer
Auftragssumme von jeweils mind. 1,5 Mio. EUR netto und einer Fertigstellung zwischen dem Jahr 2014 und
heute
Für alle Referenzen sind:
- die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts)
- der Auftraggeber/Kunde (soweit durch den Kunden gestattet, sonst Branche/Art des AG anzugeben)
- der Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden (soweit durch den Kunden gestattet)
- der Ausführungszeitraum
- der Ort der Ausführung
- die Auftragssumme netto in EUR
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
anzugeben. Hierzu ist das der Ausschreibung beigefügte Formblatt zu verwenden.
b) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Baulogistik
in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen
mit extra ausgewiesenen Führungskräften mit folgenden Mindestanforderungen:
- Technisches Leitungspersonal: mindestens 3 Mitarbeiter
- Gesamtmitarbeiterzahl: mindestens 50 Mitarbeiter
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens allgemein sowie im Hinblick auf die
Ausstattung/Geräte über die das Unternehmen zur Ausführung des Auftrags verfügt
Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der
Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen
und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter
beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu
fordern.
Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der
geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise
nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend
ausgeschlossen.
Gem. Ausschreibungsunterlagen
Gem. Ausschreibungsunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene
Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines
ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu
bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter sind nicht zur Teilnahme an der Angebotsöffnung zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung
gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die
abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen,
dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den
Formblättern mitgeteilt werden können.
Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher
verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob
Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
verwenden.
d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom
Bieter nachzufordern.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt.
f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur
in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der
Auftraggeber behält sich vor, nach dem 30.05.2023 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B.
Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot
(Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine
entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags
erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem.
III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung
des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe
mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche
tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch
von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
-Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
-Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
m) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.