Hardware für die Entscheidungsunterstützungssysteme Kopfabteilung Referenznummer der Bekanntmachung: 393-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Buchheim-Straße 8
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35392
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 64198540166
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukgm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware für die Entscheidungsunterstützungssysteme Kopfabteilung
Im Rahmen des KHZG soll nach FTB 4 ein intraoperatives Navigationssystem inkl. Software zur Umsetzung eines vollständig digitalen Workflows bei Operationen an Kopf- und Wirbelsäule beschafft werden. Mit Implementierung dieses Systems soll der vollständige digitale Workflow (virtuelle Operationsplanung, intraoperative Navigation und direkte 3D-Bildgebung) am Stand-ort Gießen umgesetzt werden. Hierfür muss die hier ausgeschriebene Hardware beschafft werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen des KHZG soll nach FTB 4 ein intraoperatives Navigationssystem inkl. Software zur Umsetzung eines vollständig digitalen Workflows bei Operationen an Kopf- und Wirbelsäule beschafft werden. Mit Implementierung dieses Systems soll der vollständige digitale Workflow (virtuelle Operationsplanung, intraoperative Navigation und direkte 3D-Bildgebung) am Standort Gießen umgesetzt werden. Hierfür muss die hier ausgeschriebene Hardware beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Friedrichstraße 185-190
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302064190
Fax: +49 3020649092
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.