Hardware für die Entscheidungsunterstützungssysteme Kopfabteilung Referenznummer der Bekanntmachung: 393-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35392
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukgm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware für die Entscheidungsunterstützungssysteme Kopfabteilung
Im Rahmen des KHZG soll nach FTB 4 ein intraoperatives Navigationssystem inkl. Software zur Umsetzung eines vollständig digitalen Workflows bei Operationen an Kopf- und Wirbelsäule beschafft werden. Mit Implementierung dieses Systems soll der vollständige digitale Workflow (virtuelle Operationsplanung, intraoperative Navigation und direkte 3D-Bildgebung) am Stand-ort Gießen umgesetzt werden. Hierfür muss die hier ausgeschriebene Hardware beschafft werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen des KHZG soll nach FTB 4 ein intraoperatives Navigationssystem inkl. Software zur Umsetzung eines vollständig digitalen Workflows bei Operationen an Kopf- und Wirbelsäule beschafft werden. Mit Implementierung dieses Systems soll der vollständige digitale Workflow (virtuelle Operationsplanung, intraoperative Navigation und direkte 3D-Bildgebung) am Standort Gießen umgesetzt werden. Hierfür muss die hier ausgeschriebene Hardware beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Beleg über das Vorhandensein der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister einzureichen.
1) Als Beleg über das Vorhandensein der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Person- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden (jeweils in branchenüblicher Höhe) mit einer aktuellen Gültigkeit einzureichen.
Alternativ ist die folgende Eigenerklärung abzugeben: „Wir verfügen aktuell nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, verpflichten uns aber, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen“.
2) Es ist der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz für jeweils die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist anzugeben.
2) Es ist erforderlich, einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von mindestens EUR 160.000 brutto vorzuweisen.
Mit dem Angebot sind insgesamt mindestens drei aussagekräftige unternehmensbezogene Referenzen (vergleichbare und fertiggestellte
Aufträge) seit 2019 zu benennen.
Dabei ist anzugeben:
- Name des Referenzgebers (Auftraggeber des Referenzauftrags)
- Art des Referenzgebers
- Kontaktdaten des Referenzgebers mit Ansprechpartner
- Zeitraum der erbrachten Leistung (Monat/Jahr bis Monat/Jahr)
- Beschreibung des Referenzauftrags
- Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto (min. EUR 75.000 netto)
- Stellung im Referenzauftrag (Hauptauftragnehmer / Mitglied in Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer)
Der Auftragswert der einzelnen Referenzaufträge muss jeweils mindestens EUR 75.000 netto betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.