Fahrtreppenerneuerung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 103/23

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 144-457168)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrtreppenerneuerung 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 103/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42416400 Rolltreppen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erneuerung von Verkehrsfahrtreppen (Austausch durch werksgefertigte Anlagen) in den folgenden U-Bahn Stationen: Zoo, Leipziger Straße.

Projektbeschreibung

In den nachstehend aufgeführten U-Bahnstationen der VGF, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen im Jahr 2022/2023 bestimmte Verkehrsfahrtreppen erneuert werden.

Hierbei handelt es sich um Fahrtreppen der Fabrikate Orenstein & Koppel. Die Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen.

Los 1:

- Station Leipziger Straße, 4 Innentreppen (FT05, FT06 und FT08, FT09)

Los 2:

- Station Zoo, 8 Innentreppen (FT05, FT06, FT7, FT08, FT09, FT10, FT11 und FT12)

Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen,

Definition: Register 3.

Aufgrund der hohen Anzahl der betriebenen Fahrtreppen, können im Ausschreibungszeitraum

außerplanmäßig irreparable oder nicht wirtschaftlich zu behebende Schäden an nicht

ausgeschriebenen Anlagen auftreten, deren kompletter Austausch durch werksgefertigte,

wetterfeste Verkehrsfahrtreppen dann vordringlich zwingend erforderlich ist. Dies hat eine

Änderung der ausgeschriebenen Fahrtreppen zur Folge.

Die endgültige Festlegung der zu erneuernden Anlagen erfolgt spätestens bei

Auftragsvergabe.

Termine, Terminplanung

Die Arbeiten haben nach Terminplan und nach Angabe der Bauleitung der VGF zu erfolgen.

Auftragserteilung zur Ausführung und sind zeitlich nach Terminplan und Angabe der

Bauleitung auszuführen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Verzahnung der Arbeiten mit

Arbeiten anderer Unternehmer sind zu vermeiden.

Für die Realisierung werden die folgenden Ecktermine von der VGF vorgegeben:

Auftragsbeginn: 02.10.2023

Beginn der Demontage etc.: 02.01.2024

Inbetriebnahme: nach Fertigstellung einzelner Anlagen

Abschluss der Maßnahme bis 20.12.2024

Lieferzeiten und Projektablaufplan einschließlich der Lieferung der nachstehend

aufgeführten Unterlagen werden im Verhandlungsgespräch einvernehmlich festgelegt.

Nach Auftragsvergabe ist ein Bauzeitenplan in Abstimmung mit der VGF vom AN zu

erstellen (maximal zwei Wochen), der unter anderem die nachstehenden Punkte

beinhaltet:

- Vorlage der für die Bauausführung im Bereich der Fahrtreppen erforderlichen

Zeichnungen und sonstigen Bauangaben in 4-facher Ausfertigung. Angaben

der nachgeprüften Auflagerdrücke, für die der Fahrtreppenlieferer

verantwortlich ist.

- Vorlage der vom Ersteller unterschriebenen

Fahrtreppenübersichtszeichnungen mit allen Maßen, die vorher am Bau zu

prüfen sind, 4-fach, zur Prüfung und Genehmigung.

- Vorlage der vom Ersteller unterschriebenen prüffähigen statischen Nachweise

der gesamten Fahrtreppenanlage 4-fach, zur Prüfung und Genehmigung.

- Vorlage der vom AN (der dortige Ersteller) unterschriebenen prüffähigen

statischen Nachweise zum Schutz des Bauwerkes bei der Einbringung der

Anlagen. Insbesondere bei Einbringung von außen (Straßenbereich),

Nachweis zur Einhaltung der Brückenklassen während der Montage der

Fahrtreppen.

- Vorlage der Standfestigkeitsnachweis der Hauptträger der Fahrtreppen in 5-

facher Ausfertigung zur Prüfung und Genehmigung; zweckmäßigerweise wird

empfohlen, die Standfestigkeitsnachweise als Typenberechnung einzureichen.

- Vorlage der aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung für Schweißarbeiten an

Stahlprofilen nach DIN 4100 bzw. DIN 4115.

- Vorlage der Übersichtsschemata und Stromlaufpläne der

Fahrtreppensteuerung, -Meldung, -Überwachung, den Aufbauplan der

Verteilung und bei Einsatz von SPS-Steuerungen, das Programm in Form einer

AWL mit Querverweisliste und FUP oder KOP, 3-fach zur Prüfung und

Genehmigung.

Zwischentermine:

Die Bauleitung behält sich vor, in Abstimmung mit dem AN Zwischentermine

festzulegen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 144-457168

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/53a671d9-5ce2-4068-bcbc-b620d8c70c00

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b0e7fd1e-294b-4804-a059-4c68b93f71f1

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

- Text neu, Projektbeschreibung In den nachstehend aufgeführten U-Bahnstationen der VGF, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen imJahr 2023/2024 bestimmte Verkehrsfahrtreppen erneuert werden.- Text neu, Projektbeschreibung Für die Realisierung werden die folgenden Ecktermine von der VGF vorgegeben: Auftragsbeginn: 09.10.2023 Beginn der Demontage etc.: 02.01.2024 Inbetriebnahme: nach Fertigstellung einzelner Anlagen Abschluss der Maßnahme bis 20.12.2024Vertragsstrafen (wie in "Besondere Vertragsbedingungen")Bei Überschreitung der Ausführungsfristen (Vollendung der Maßnahme/der Leistung: 20.12.2024) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,17% pro Werktag vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

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