Fahrtreppenerneuerung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 103/23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 144-457168)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrtreppenerneuerung 2023
Erneuerung von Verkehrsfahrtreppen (Austausch durch werksgefertigte Anlagen) in den folgenden U-Bahn Stationen: Zoo, Leipziger Straße.
Projektbeschreibung
In den nachstehend aufgeführten U-Bahnstationen der VGF, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen im Jahr 2022/2023 bestimmte Verkehrsfahrtreppen erneuert werden.
Hierbei handelt es sich um Fahrtreppen der Fabrikate Orenstein & Koppel. Die Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen.
Los 1:
- Station Leipziger Straße, 4 Innentreppen (FT05, FT06 und FT08, FT09)
Los 2:
- Station Zoo, 8 Innentreppen (FT05, FT06, FT7, FT08, FT09, FT10, FT11 und FT12)
Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen,
Definition: Register 3.
Aufgrund der hohen Anzahl der betriebenen Fahrtreppen, können im Ausschreibungszeitraum
außerplanmäßig irreparable oder nicht wirtschaftlich zu behebende Schäden an nicht
ausgeschriebenen Anlagen auftreten, deren kompletter Austausch durch werksgefertigte,
wetterfeste Verkehrsfahrtreppen dann vordringlich zwingend erforderlich ist. Dies hat eine
Änderung der ausgeschriebenen Fahrtreppen zur Folge.
Die endgültige Festlegung der zu erneuernden Anlagen erfolgt spätestens bei
Auftragsvergabe.
Termine, Terminplanung
Die Arbeiten haben nach Terminplan und nach Angabe der Bauleitung der VGF zu erfolgen.
Auftragserteilung zur Ausführung und sind zeitlich nach Terminplan und Angabe der
Bauleitung auszuführen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Verzahnung der Arbeiten mit
Arbeiten anderer Unternehmer sind zu vermeiden.
Für die Realisierung werden die folgenden Ecktermine von der VGF vorgegeben:
Auftragsbeginn: 02.10.2023
Beginn der Demontage etc.: 02.01.2024
Inbetriebnahme: nach Fertigstellung einzelner Anlagen
Abschluss der Maßnahme bis 20.12.2024
Lieferzeiten und Projektablaufplan einschließlich der Lieferung der nachstehend
aufgeführten Unterlagen werden im Verhandlungsgespräch einvernehmlich festgelegt.
Nach Auftragsvergabe ist ein Bauzeitenplan in Abstimmung mit der VGF vom AN zu
erstellen (maximal zwei Wochen), der unter anderem die nachstehenden Punkte
beinhaltet:
- Vorlage der für die Bauausführung im Bereich der Fahrtreppen erforderlichen
Zeichnungen und sonstigen Bauangaben in 4-facher Ausfertigung. Angaben
der nachgeprüften Auflagerdrücke, für die der Fahrtreppenlieferer
verantwortlich ist.
- Vorlage der vom Ersteller unterschriebenen
Fahrtreppenübersichtszeichnungen mit allen Maßen, die vorher am Bau zu
prüfen sind, 4-fach, zur Prüfung und Genehmigung.
- Vorlage der vom Ersteller unterschriebenen prüffähigen statischen Nachweise
der gesamten Fahrtreppenanlage 4-fach, zur Prüfung und Genehmigung.
- Vorlage der vom AN (der dortige Ersteller) unterschriebenen prüffähigen
statischen Nachweise zum Schutz des Bauwerkes bei der Einbringung der
Anlagen. Insbesondere bei Einbringung von außen (Straßenbereich),
Nachweis zur Einhaltung der Brückenklassen während der Montage der
Fahrtreppen.
- Vorlage der Standfestigkeitsnachweis der Hauptträger der Fahrtreppen in 5-
facher Ausfertigung zur Prüfung und Genehmigung; zweckmäßigerweise wird
empfohlen, die Standfestigkeitsnachweise als Typenberechnung einzureichen.
- Vorlage der aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung für Schweißarbeiten an
Stahlprofilen nach DIN 4100 bzw. DIN 4115.
- Vorlage der Übersichtsschemata und Stromlaufpläne der
Fahrtreppensteuerung, -Meldung, -Überwachung, den Aufbauplan der
Verteilung und bei Einsatz von SPS-Steuerungen, das Programm in Form einer
AWL mit Querverweisliste und FUP oder KOP, 3-fach zur Prüfung und
Genehmigung.
Zwischentermine:
Die Bauleitung behält sich vor, in Abstimmung mit dem AN Zwischentermine
festzulegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/53a671d9-5ce2-4068-bcbc-b620d8c70c00
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b0e7fd1e-294b-4804-a059-4c68b93f71f1
- Text neu, Projektbeschreibung In den nachstehend aufgeführten U-Bahnstationen der VGF, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen imJahr 2023/2024 bestimmte Verkehrsfahrtreppen erneuert werden.- Text neu, Projektbeschreibung Für die Realisierung werden die folgenden Ecktermine von der VGF vorgegeben: Auftragsbeginn: 09.10.2023 Beginn der Demontage etc.: 02.01.2024 Inbetriebnahme: nach Fertigstellung einzelner Anlagen Abschluss der Maßnahme bis 20.12.2024Vertragsstrafen (wie in "Besondere Vertragsbedingungen")Bei Überschreitung der Ausführungsfristen (Vollendung der Maßnahme/der Leistung: 20.12.2024) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,17% pro Werktag vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.