Main-Kinzig Kreis - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: 060709-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Barbarossastraße 16-24
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mkk.de/
Postanschrift: Gutenbergstraße 2
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kca-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Main-Kinzig Kreis - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing
Main Kinzig Kreis und Kommunales Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing
Main-Kinzig Kreis
Der Kreisausschuss des Main-Kinzig Kreises sowie das Kommunale Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) (nachstehend: "der Auftraggeber") beabsichtigen, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("TV-Fahrradleasing") vom 25. Oktober 2020.
Die Auftraggeber möchten die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu wollen die Auftraggeber den ca. 1380 Beschäftigten der Kreisverwaltung, den 328 Beschäftigte des Kommunalen Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises), den 52 Beschäftigten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sowie den 22 Beschäftigten des Eigenbetriebs Ju-gend- und Freizeiteinrichtungen des Main-Kinzig-Kreis künftig die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden der genannten Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages / der Betriebsvereinbarung fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitendem jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis zwischen EUR 500,00 bis max. EUR 7.000,00 inklusive Umsatzsteuer zu leasen.
Die Auftragnehmer übernehmen im Rahmen des Dienstfahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit.
In der abzuschließenden Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing werden die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt. Im Falle des Abrufs schließt der jeweilige Auftraggeber für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer ab. Gleichzeitig schließt der jeweilige Auftraggeber für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und das Leasing geregelt werden.
Die Höchstmenge der geleasten Fahrräder beträgt für den
o Main-Kinzig-Kreis 950 Stück und für das
o Kommunales Center für Arbeit 210 Stück.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Main-Kinzig Kreis mitsamt den Eigenbetrieben (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und "Eigenbetriebs Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Main-Kinzig-Kreis" sowie das Kommunale Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) haben sich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe nach § 4 VgV zusammengeschlossen. Herrin des Verfahrens ist der Main-Kinzig Kreis ohne dass das Kommunale Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) aus seiner Verantwortung entlassen wird.
Der spätere Rahmenvertrag kommt mit dem Main-Kinzig-Kreis mitsamt den vorgenannten Eigenbetrieben (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) einerseits sowie dem Kommunalen Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) andererseits zustande.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Sven-Wingquist-Straße 2
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6Q21
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126-601
Fax: +49 6151125-816
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.