Main-Kinzig Kreis - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: 060709-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mkk.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kca-mkk.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Main-Kinzig Kreis - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing
Main Kinzig Kreis und Kommunales Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing
Main-Kinzig Kreis
Der Kreisausschuss des Main-Kinzig Kreises sowie das Kommunale Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) (nachstehend: "der Auftraggeber") beabsichtigen, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("TV-Fahrradleasing") vom 25. Oktober 2020.
Die Auftraggeber möchten die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu wollen die Auftraggeber den ca. 1380 Beschäftigten der Kreisverwaltung, den 328 Beschäftigte des Kommunalen Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises), den 52 Beschäftigten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sowie den 22 Beschäftigten des Eigenbetriebs Ju-gend- und Freizeiteinrichtungen des Main-Kinzig-Kreis künftig die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden der genannten Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages / der Betriebsvereinbarung fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitendem jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis zwischen EUR 500,00 bis max. EUR 7.000,00 inklusive Umsatzsteuer zu leasen.
Die Auftragnehmer übernehmen im Rahmen des Dienstfahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit.
In der abzuschließenden Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing werden die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt. Im Falle des Abrufs schließt der jeweilige Auftraggeber für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer ab. Gleichzeitig schließt der jeweilige Auftraggeber für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und das Leasing geregelt werden.
Die Höchstmenge der geleasten Fahrräder beträgt für den
o Main-Kinzig-Kreis 950 Stück und für das
o Kommunales Center für Arbeit 210 Stück.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vor-gelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Der Main-Kinzig Kreis mitsamt den Eigenbetrieben (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und "Eigenbetriebs Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Main-Kinzig-Kreis" sowie das Kommunale Center für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) haben sich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe nach § 4 VgV zusammengeschlossen. Herrin des Verfahrens ist der Main-Kinzig Kreis ohne dass das Kommunale Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) aus seiner Verantwortung entlassen wird.
Der spätere Rahmenvertrag kommt mit dem Main-Kinzig-Kreis mitsamt den vorgenannten Eigenbetrieben (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) einerseits sowie dem Kommunalen Centers für Arbeit (Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises) andererseits zustande.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(4) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen mit der Erbringung von wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen - unter Angabe von Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, Auf-tragswert, Vertragslaufzeit sowie Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnum-mer/E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind alle Dienstleistungen im Rahmen von Dienstfahrradleasing-Modellen mit erprobten Konzepten bei Arbeitgebern, die in der Größenordnung der vorliegenden Anzahl an Beschäftigten (ca. 2.500) ent-sprechen. Die Zahl der Mitarbeitenden im Referenzprojekt muss mind. 1.500 Mit-arbeitende betragen, von denen in der Auftragslaufzeit mind. 10 % der Mitarbei-tenden vom Angebot des Dienstfahrradleasings Gebraucht gemacht haben.
Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ord-nungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
Zu Zifferr III.1.3) (1): Mindestens eine Referenz für eine abgeschlossene einschlägige Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing mit einem kommunalen Arbeitgeber.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6C6K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.