Weiterentwicklung und Pflege Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Pflege Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM)
Weiterentwicklungs- und Pflegeleistungen der Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM) für das Hessische Landesarchiv
Leistungsort für die zu erbringenden Leistungen sind die Räumlichkeiten
des Auftragnehmers.
Im Bedarfsfall am Standort des Hessischen Landesarchivs in Wiesbaden, Mosbacher Str. 55, 65187 Wiesbaden
Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Landesarchiv durch. Das Hessische Landesarchiv ist eine Dienststelle des Landes Hessen und hat die Zielsetzung, analoge und digitale Unterlagen der hessischen Landesverwaltung zu archivieren. Um die Archivierung und Erhaltung digitaler Aufzeichnungen sicherzustellen, hat das Hessische Landesarchiv Ende 2009 das "Digitale Archiv Hessen" eingerichtet. Dieses entwickelt Lösungsstrategien, die die dauerhafte Speicherung und die Anforderung an die Integrität (Unverändertheit der Archivalien), Authentizität (Archivalien stammen vom angegebenen Urheber), Vollständigkeit (keine Archivalien wurden nachträglich entfernt) und die Lesbarkeit (Archivalien können angezeigt und interpretiert werden) sicherstellen. Gemeinsam mit weiteren Partnern arbeitet das Digitale Archiv Hessen an der Weiterentwicklung der modularen Software "DIMAG" zur OAIS-konformen digitalen Langzeitarchivierung und ist im Verbund für die Weiterentwicklung des Funktionsbereich Ingest zuständig. Als Teil der DIMAG-Produkt-Familie wurde beim Auftraggeber die Individualsoftware namens "IngestProzessModul" (IPM) geschaffen, mit deren Hilfe digitale Unterlagen zur Langzeitarchivierung vorbereitet sowie Prozessabläufe definiert und zum Teil automatisiert werden. Die Software ist im Hessischen Landesarchiv seit 2022 produktiv im Einsatz. Durch den Auftragnehmer sind Leistungen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung u.a. zu erbringen: - Pflege der Individualsoftware "IPM". Dies umfasst insbesondere die Leistungen Bestandsaufnahme, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) und - Weiterentwicklung der Individualsoftware "IPM" auf Quellcodeebene. Diese umfasst insbesondere die Verbesserung bestehender Funktionen, die Konzeption und Umsetzung neuer Funktionen, die Einbindung weiterer externer Werkzeuge sowie die Erstellung und Pflege automatisierter Tests. Die Individualsoftware IPM wird bis 07/2023 von einem externen Dienstleister entwickelt und bis 07/2024 von diesem gepflegt (Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft). Pflegeleistungen sind demnach über den ausschreibungsgegenstndlichen Vertrag erst ab 08/2024 zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterentwicklung und Pflege Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM)
Postanschrift: Schickard Str. 32
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1732556475
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/ 327648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.