Weiterentwicklung und Pflege Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Pflege Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM)
Weiterentwicklungs- und Pflegeleistungen der Individualsoftware DIMAG-Ingestprozessmodul (IPM) für das Hessische Landesarchiv
Leistungsort für die zu erbringenden Leistungen sind die Räumlichkeiten
des Auftragnehmers.
Im Bedarfsfall am Standort des Hessischen Landesarchivs in Wiesbaden, Mosbacher Str. 55, 65187 Wiesbaden
Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und
Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Landesarchiv durch.
Das Hessische Landesarchiv ist eine Dienststelle des Landes Hessen und hat die Zielsetzung, analoge und digitale Unterlagen der hessischen Landesverwaltung zu archivieren. Um die Archivierung und Erhaltung digitaler Aufzeichnungen sicherzustellen, hat das Hessische Landesarchiv Ende 2009 das "Digitale Archiv Hessen" eingerichtet. Dieses entwickelt Lösungsstrategien, die die dauerhafte Speicherung und die Anforderung an die Integrität (Unverändertheit der Archivalien), Authentizität (Archivalien stammen vom angegebenen Urheber), Vollständigkeit (keine Archivalien wurden nachträglich entfernt) und die Lesbarkeit (Archivalien können angezeigt und interpretiert werden) sicherstellen.
Gemeinsam mit weiteren Partnern arbeitet das Digitale Archiv Hessen an der Weiterentwicklung der modularen Software "DIMAG" zur OAIS-konformen digitalen Langzeitarchivierung und ist im Verbund für die Weiterentwicklung des Funktionsbereich Ingest zuständig. Als Teil der DIMAG-Produkt-Familie wurde beim Auftraggeber die Individualsoftware namens "IngestProzessModul" (IPM) geschaffen, mit deren Hilfe digitale Unterlagen zur Langzeitarchivierung vorbereitet sowie Prozessabläufe definiert und zum Teil automatisiert werden. Die Software ist im Hessischen Landesarchiv seit 2022 produktiv im Einsatz.
Durch den Auftragnehmer sind Leistungen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung u.a. zu erbringen:
- Pflege der Individualsoftware "IPM". Dies umfasst insbesondere die Leistungen
Bestandsaufnahme, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
und
- Weiterentwicklung der Individualsoftware "IPM" auf Quellcodeebene. Diese umfasst
insbesondere die Verbesserung bestehender Funktionen, die Konzeption und Umsetzung neuer Funktionen, die Einbindung weiterer externer Werkzeuge
sowie die Erstellung und Pflege automatisierter Tests.
Die Individualsoftware IPM wird bis 07/2023 von einem externen Dienstleister
entwickelt und bis 07/2024 von diesem gepflegt (Wiederherstellung und
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft). Pflegeleistungen sind demnach über den ausschreibungsgegenstndlichen Vertrag erst ab 08/2024 zu erbringen.
Einmalige automatische Verlängerung um 12 Monate. EVB-IT Service vertrag endet spätestens nach Ablauf von 60 Monaten ohne gesonderte Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In diesem Vergabeverfahren werden keine Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung gestellt.
Umsatzzahlen:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens und Angabe des Umsatzes des Unternehmens für den ausschreibungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich "Pflege und Weiterentwicklung von Individualsoftware" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 IPM Umsatzzahlen").
(1) Erfahrung: Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen
(Datei "A 09 IPM Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
Art: Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware auf Quellcodeebene.
Umfang: Jährlicher Weiterentwicklungsaufwand von mindestens 60 Personentagen
sowie jährlicher Pflegeaufwand von 40 Personentagen.
Von diesen drei (3) Referenzen muss mindestens eine (1) Referenz die Pflege und
Weiterentwicklung der Individualsoftware mit Einbindung einer Workflow Engine (z.B.
Camunda Workflow Engine) zur Modellierung und Ausführung von Geschäftsprozessen / Arbeitsabläufen beinhalten.
Weiter muss von diesen drei (3) Referenzen mindestens eine (1) Referenz die Entwicklung von automatisierten Tests beinhalten.
Ferner muss mindestens eine (1) der drei (3) Referenzen die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware aus dem Themenbereich "digitale Archivierung" beinhalten.
(2) Angabe zu Fachkräften: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft verfügt über mindestens zwei (2) Entwickler / innen mit der nachfolgend beschriebenen Ausbildung sowie der nachfolgend beschriebenen Erfahrung, die während der Vertragslaufzeit zur Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden können:
- Hochschulstudium / Fachhochschulstudium der Informationswissenschaft der
Informatik (Wissenschaft der Verarbeitung von Information) oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss / Fachhochschulabschluss oder über die berufliche Ausbildung zur Fachinformatikerin / zum Fachinformatiker,
- Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der JAVA-Web-Entwicklung.
Mit dieser Erklärung hat der Bieter einen Entwickler / eine Entwicklerin mit Vita vorzustellen und anzubieten (Datei "A 08 IPM Angabe zu Fachkraeften")
Bei den unter Abschnitt III.1.3) Nr. (1) und Nr. (2) dieser EU-Bekanntmachung genannten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit handelt es sich um Mindestanforderungen. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie (eignungsrelevante)
Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabeund
Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter,
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 IPM Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbracht werden kann (§ 122 Abs. 3 GWB).
Zusätzlich zu den in den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen haben die Bieter zusätzlich nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen, § 123 GWB, und Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen, § 124 GWB (Dateien "A 05 IPM Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 IPM Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in
der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Vom Bieter selbst gemäß Ziffer 6.3 Buchst. (B) der Ausschreibungsbestimmungen zu erstellendes Konzept.
(3) Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er/es sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "A 10 IPM Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
(4) Eigenerklärung, ob es sich bei dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 IPM Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine Eignungsanforderung dar.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der im Preisblatt (Datei "A 03 IPM Preisblatt") in Feld H9 errechnete Gesamtangebotspreis in Preispunkte umgewandelt. Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtangebotspreis erhält 15 Punkte (= Maximalpunkzahl). Die Bieter mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl. Aus der Preispunktzahl (P) und dem Gewichtungsfaktor 40% wird der Index (P) errechnet. Dieser wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
In dem Zuschlagskriterium "Leistung" hat der Bieter ein Konzept einzureichen. Im Rahmen des Konzepts ist auf die drei Fragestellungen unter Ziff. 6.3 der Ausschreibungsbestimmungen einzugehen. Jede der drei Fragestellungen wird hinsichtlich der Ausführungen des Bieters mit einem Punktewert von 0 = überwiegend ungenügende Ausführungen bis 5 Punkte = hervorragende, sehr gute und spezifische Ausführungen bewertet. Bei der Bewertung muss zu jeder der drei Fragestellungen mindestens eine Punktzahl von 2 erreicht werden (ausreichende, sehr eingeschränkte und pauschale Ausführungen). Werden weniger als 2 Punkte zu einer Fragestellung erzielt, erfolgt der Ausschluss des betreffenden Angebots. Aus der erzielten Leistungspunkzahl (L) und dem Gewichtungsfaktor 60% wird der Index
(L) errechnet. Dieser wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend werden der Index (P) und der Index (L) addiert. Derjenige Bieter, der den höchsten Gesamtindex erzielt, hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 611/ 327648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.