Projekt BfEE 22-03 Gutachten Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 / Projekt BfEE 22-03

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt BfEE 22-03 Gutachten Monitoring

Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 / Projekt BfEE 22-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesregierung berichtet in verschiedenen Kontexten über den Stand der Erreichung nationaler und europäischer Energieeffizienzziele und benennt die Einsparbeträge der jeweiligen Maßnahmen. Dazu zählen die Berichte zur Energiewende im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“, die europäischen Berichtspflichten sowie das Monitoring des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE).

Das hier ausgeschriebene Vorhaben zielt auf die Abschätzung der Einsparwirkung von Energieeffizienzmaßnahmen (ex-ante Abschätzung) sowie die Kontrolle der tatsächlichen Einsparwirkungen der Maßnahmen (ex-post Monitoring) im jeweiligen Berichtsjahr ab.

Darüber hinaus sollen in dem Projekt eigene Effizienzmaßnahmen erarbeitet werden und eine digitale Plattform zur Erhebung der Einsparwerte implementiert werden, die es erlauben soll, verschiedene Berichtspflichten auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Energie und des Klimaschutzes zu harmonisieren.

Zusätzlich soll eine Methodik erarbeitet und ein Tool entwickelt werden, welche es erlauben, die durch Energieeffizienzverbesserungen vermiedenen THG-Emissionen zu bestimmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 796 421.72 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt die Abschätzungen bestehender Maßnahmen aktualisieren (AP 1.1) und daran anschließend eine Abschätzung der Energieeinsparungen von bereits bestehenden Maßnahmen durchführen. Anschließend daran sollen in AP 1.2 Abschätzungen zu zukünftigen Maßnahmen für den Bereich Energieeffizienz bis 2030 geliefert werden. Das Paket soll auch erlauben, neue Maßnahmen zu bewerten und deren Einsparwirkung abzuschätzen (AP 1.2).

Des Weiteren sollen aufbauend auf dem bisherigen NAPE-Monitoring die vorhandenen Maßnahmen-Templates für eine standardisierte jährliche Datenerfassung aller Effizienzmaßnahmen (vereinfacht und vertieft) verbessert werden (Arbeitspaket 2), z.B. durch eine verbesserte Methodenerläuterung oder technische Hinweise zur einheitlichen Erfassung der Indikatoren durch die Programmverantwortlichen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Vorarbeiten umgesetzt werden, um eine digitale Datenerfassungsplattform zu errichten, die es erlaubt, verschiedene Berichtsformate zu harmonisieren. Hierbei sollen die in den Maßnahmen-Templates abgefragten Indikatoren in die online Plattform übertragen werden. Daneben sollen mit dieser Plattform weitere Berichtspflichten, die aus der Klimaschutzgesetzgebung resultieren, mit abgedeckt werden.

In einem dritten Arbeitspaket soll das eigentliche Monitoring mit jährlichen Überprüfungen und Abgleichen mit den erwarteten Energieeinsparungen der Maßnahmen bis 2030 erfolgen. Hier soll analysiert werden, welche Einsparungen durch die Maßnahmen in der Vergangenheit erreicht wurden (Ist-Stände, Arbeitspaket 3.1) und ob auf dieser Grundlage die Maßnahmen die jeweils gesetzten Zielindikatoren für 2030 erreichen können. Zudem sollen die Ursachen für potenzielle Zielabweichungen (Arbeitspaket 3.2) identifiziert werden.

Im vierten Arbeitspaket des Projekts sollen ergänzende und konzeptionell neuartige Energieeffizienzmaßnahmen erarbeitet werden. Hierzu stimmen sich Auftraggeber und

Auftragnehmer eng ab.

In einem fünften Arbeitspaket soll der Fragestellung nachgegangen werden, wie viele THG-Emissionen durch Verbesserung der Energieeffizienz vermieden wurden. Hierzu soll durch den Auftragnehmenden eine Methodik entwickelt werden, die es erlaubt, diese Einsparungen zu quantifizieren.

Insgesamt soll mit diesem Projekt „Wirkungsabschätzung und Monitoring von deutschen Energieeffizienzmaßnahmen sowie Entwicklung neuer Maßnahmen zur Verbesserung der

Energieeffizienz “der bestehende Rahmen für das Monitoring weiterentwickelt werden, um weiterhin auf belastbare Art und Weise abzuschätzen bzw. zu quantifizieren, welchen Beitrag die bereits laufenden (sowie geplanten neuen) Maßnahmen bis heute geleistet haben und ob ihre Zielindikatoren zukünftig erreicht werden können. Bei diesem Projekt soll für alle Arbeitspakete auf bestehende Prozesse und Evaluationsergebnisse aufgebaut und diese in ein einheitliches System überführt werden. Der Auftraggebende soll am Ende des Projekts in der Lage sein, das vom Auftragnehmenden entwickelte Konzept/Methodik eigenständig weiterzuführen. Ein belastbares Monitoring und die kontinuierliche Überprüfung der Erreichbarkeit der Zielindikatoren ist entscheidend, um die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele bis zum Jahr 2030 sicherstellen zu können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzept, Personal / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität Umsetzung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Möglichkeit, dass das vorher genannte Arbeitspaket AP 2.2 sowie das gesamte Arbeitspaket AP 3 dreimal um jeweils 1 Jahr (bis max. 2027) verlängert werden kann:

- Option 1: Unterstützung ex-post Monitoring 2025 (Berichtsjahr 2024)

- Option 2: Unterstützung ex-post Monitoring 2026 (Berichtsjahr 2025)

- Option 3: Unterstützung ex-post Monitoring 2027 (Berichtsjahr 2026)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 223-641002
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Referat Z23 / Projekt BfEE 22-03
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt BfEE 22-03 Gutachten Monitoring

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 796 421.72 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de

Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de

Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

- Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bewerbers sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht Gegenstand des Angebotes.

- Fehlen der Eigenerklärung des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.

- Fehlen der Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.

- Fehlen der Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2023

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