Rahmenvertrag für Unterstützungsleistungen bei Unterbringungsprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-7000-2023-0321
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Unterstützungsleistungen bei Unterbringungsprojekten
Im Fachbereich Standortmanagement des LBIH werden regelmäßig Unterbringungsbedarfe des Landes Hessen gedeckt. Dies erfolgt zu einem großen Teil durch Anmietungen. Zur Unterstützung in der Bearbeitung von Unterbringungsprojekten strebt der LBIH die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern an. Zur Beschleunigung des Einsatzes auf individuellen Vorhaben soll zunächst mit maximal drei Dienstleistern ein Rahmenvertrag geschlossen werden, aus dem dann über Einzelvergaben im Miniwettbewerb projektspezifische Leistungen abgerufen werden.
hessenweit
Die Durchführung von Unterbringungsprojekten erfolgt im LBIH nach einem 5-phasigen Vorgehensmodell, das sich in die folgenden Arbeitspakete unterteilt:
- Arbeitspaket 1: Grundlagenermittlung zu Ausgangssituation und Nutzerbedarfen (nur optional anzubieten)
- Arbeitspaket 2: Konzeptionsphase mit Bedarfsanalyse, Markterkundung und Auswahl potentieller Liegenschaften (Markterkundung / Objektvorauswahl sind nur optional anzubieten)
- Arbeitspaket 3: Ausarbeitungsphase mit planerischen Arbeiten (z.B. Belegungsplanung und Ausbaubeschreibung) und der Begleitung der Mietvertragsverhandlungen (Begleitung Mietvertragsverhandlungen ist nur optional anzubieten)
- Arbeitspaket 4: Realisierungsphase mit Umsetzungsüberwachung, Übergabe und Mängelverfolgung
- Arbeitspaket 5: Projektnachbearbeitung wie Erstellung eines Raumbuches
Abhängig von den Projektbesonderheiten werden bei Unterbringungsprojekten im Rahmen des vorstehend beschriebenen 5-phasigen Vorgehensmodells verschiedene Sonderleistungen relevant, welche insbesondere die Bewertung und Überarbeitung planerischer Sonderthemen, eigene Fachplanungen und wirtschaftliche Aspekte beinhalten und von Arbeitspaket 6 umfasst sind.
Die als "optional anzubieten" bezeichneten Leistungen müssen die Bieter nicht anbieten, ohne dass Ihnen hierdurch ein Nachteil im Verfahren entsteht. Soweit sämtliche Bieter (die) optionale(n) Leistungen anbieten sollten, werden diese wieder wie gewöhnliche Leistungen behandelt.
Der Auftraggeber erwartet, dass die zu kontrahierenden Dienstleister das gesamte, in der Leistungsbeschreibung genannte Leistungsspektrum der nicht optional anzubietenden Leistungen abdecken können. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den Bewerbungsunterlagen.
Auswahlverfahren Referenzen:
Für typische Aufgabenstellungen können über den Nachweis von Referenzen Bewertungspunkte gesammelt werden. Die Referenzen sind gemäß der im Projektdatenblatt genannten Vorgabe zu beschreiben.
Maximal können 30 Punkte erreicht werden. Für jedes unten genannte Auswahlkriterium wird jeweils ein Punkt vergeben, maximal aber 3 Punkte je Kriterium. Deckt eine Referenz mehrere Auswahlkriterien ab, kann diese auch mehrfach genannt werden.
Auswahlkriterien Referenzen:
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (10 Referenzen mit max. 30 Punkten)
- Beratung und Ausgestaltung Multi-Space Büroformen (erster Bonuspunkt ab der dritten Referenz)
- Mietvertragsverhandlungen
- BGF > 5.000 qm
- Gemischte Nutzung (nicht reiner Bürobetrieb, z.B. Sitzungssäle, Schulungsräume)
- Objekte mit speziellem technischem Ausbau (z.B. Labore, Großküchen) - ohne Mindestflächengröße
- Arbeitspaket 2 im ländlichen Raum (erster Bonuspunkt ab der dritten Referenz)
- Arbeitspaket 2 im Verdichtungsraum (erster Bonuspunkt ab der dritten Referenz)
- Arbeitspaket 3 in Bestandsimmobilie
- Arbeitspaket 3 in Neubauprojekt
- Arbeitspaket 3 Zertifizierung Nachhaltigkeit
Bei Gleichstand entscheidet das Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338;
3) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 2.000.000,00 EUR, für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR, jeweils pro Schadensfall und 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
zu 2) Nachweis gemittelter Umsatz von über 800.000 € brutto pro Jahr für entsprechende Leistungen der letzten 3 Jahre gem. § 45 Abs.1 Nr. 1 und Abs.4 Nr.4 VgV;
1) Darstellung von 10 Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Die Referenzen müssen in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken (darüber hinausgehende Blätter werden nicht gewertet). Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren). Das Projektdatenblatt ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen und geforderte Anlagen sind beizulegen. Bei Nichteinhaltung einer Mindestanforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Angaben zu Referenzprojekten müssen mindestens umfassen:
- Art der Nutzung und des Raumkonzepts (z.B. Büro- und Verwaltungsfläche, Spezialimmobilien)
- Strukturraum (beispielsweise ländlicher Raum, Verdichtungsraum)
- Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG)
- Projektgröße durch Angabe der Mietfläche in m²
- Zeitraum des Projektes
- Auflistung der beauftragten Arbeitspakete einschließlich Unterarbeitspaketen und Arbeitsaufgaben (entsprechend der Leistungsbeschreibung)
Nachweis von 10 Referenzen zu gewerblichen Unterbringungsprojekten (Büroflächen > 500 qm), wobei die Leistungserbringung im Zeitraum 2019 - 2022 erfolgte, von denen mindestens
- 2 im ländlichen Raum, 2 im Verdichtungsraum und 2 Multi-Space sein müssen;
- Mindestens eine Referenz deckt die Erstellung eines Konzepts für Barrierefreiheit ab;
- Mindestens eine Referenz deckt die Erstellung eines Konzepts für Nachhaltigkeit ab;
- Leistungsumfang jeder Referenz umfasst mindestens wesentliche Teile aus 4 von 6 AP gem. LB, davon auf jeden Fall die UA 3.1, 3.2, 4.1 und 4.2;
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht! Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.