750 Volt Fahrstromverstärkung; Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 253/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
750 Volt Fahrstromverstärkung; Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Bestandteil dieser Ausschreibung ist der Einbau von Kuppelleistungsschalter um eine zweiseitigen Speisung zu erreichen.
Hierfür ist die Fahrleitungsanlage
auf den Strecken punktuell an den jeweiligen Standorten anzupassen.
- Fahrleitungsarbeiten & Kabelverlegung
- Maststellung mit Tiefbau
- Einbau von Kuppelleistungsschaltern Sockel und Montage Kuppelleistungsschaltern
Inklusive der Herstellung von fünf (5) Kuppelleistungsschaltern.
Hinweis
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Los 1 (5.2.3.a)
aus dem LV, Los 1
A-Strecke Kuppelleistungsschalter
- Baustellenorganisation
- Gründung & Mastmontage
- Kuppelfreiluftschrank setzen, Kabeltrasse herstellen und Kabelverlegearbeiten
- Einspeisung, Trennung und Erdung
- Fahrleitungsstützpunkte und Verspannungen
- Inbetriebnahme, Messung & Dokumentation
- C-Strecke Kuppelleistungsschalter
- Baustellenorganisation
- Gründung & Mastmontage
- Kuppelfreiluftschrank setzen, Kabeltrasse herstellen und Kabelverlegearbeiten
- Einspeisung, Trennung und Erdung
- Fahrleitungsstützpunkte und Verspannungen
- Inbetriebnahme, Messung & Dokumentation
- A-Strecke Demontage
- Demontage Fahrleitungsanlage
- C-Strecke Demontage
- Demontage Fahrleitungsanlage
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlagen,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Für neu zu errichtende Fahrleitungsmaste sind als Gründungsart Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für
die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät (mit Gummibereifung) erforderlich. Die
Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu verwendenden Abmessungen der
Bohrrohre sind in den zu den einzelnen Maßnahmen gehörenden Mast- und Fundamentlisten (Anlage)
näher beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach
Abstimmung mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen
Maststandorten sind Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit
festzustellen. Sollten Kabel oder andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den
betroffenen Leitungsbetreibern und dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw.
Anpassungen an den Leitungen vorzunehmen.
Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.
Neue Fahrleitungsmaste werden als HEM- Maste bzw. konisch- runde- Stahlmaste ausgeführt. Alle
Maste werden vom AG beigestellt und sind vom Lagerplatz des AG (am Römerhof 27a) zur Baustelle
zu transportieren. Die für die Maßnahme benötigten 2 Stck Mobilfundamente (nach Typenstatik, Siehe
Leistungsverzeichnis und Anlage) sind vom AN zu liefern.
Die Kuppelleistungsschalter werden als Schalter in einem Außenschrank errichtet. Das Setzen der
Schranksockel und die Montage der Schaltschränke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die KLS-
Schaltschränke inkl. der dazugehörigen Sockel werden teilweise beigestellt und sind teilweise neu zu
liefern (s. nachfolgende Beschreibung der Standorte). Die Herstellung der Verbindung vom
Schaltschrank zur Fahrleitung (Herstellung der Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. neu einregulieren der Bestandstrenner,
Montage A1/ A2- Ableiter inkl. Erdung ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Die
benötigten Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Los 2 (5.2.1.n)
Aus dem LV, Los 2
Kuppelleistungsschalter mit 2 Leistungsschaltern A Strecke
- Schrank
- Ausstattung Kuppelleistungsschalter
- Streckenprüfeinrichtung
- Bedienung und Anzeige
- Dokumentation
- Kuppelleistungsschalter mit 2 Leistungsschaltern C Strecke
- Schrank
- Ausstattung Kuppelleistungsschalter
- Streckenprüfeinrichtung
- Bedienung und Anzeige
- Dokumentation
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlagen,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Für neu zu errichtende Fahrleitungsmaste sind als Gründungsart Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für
die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät (mit Gummibereifung) erforderlich. Die
Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu verwendenden Abmessungen der
Bohrrohre sind in den zu den einzelnen Maßnahmen gehörenden Mast- und Fundamentlisten (Anlage)
näher beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach
Abstimmung mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen
Maststandorten sind Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit
festzustellen. Sollten Kabel oder andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den
betroffenen Leitungsbetreibern und dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw.
Anpassungen an den Leitungen vorzunehmen.
Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.
Neue Fahrleitungsmaste werden als HEM- Maste bzw. konisch- runde- Stahlmaste ausgeführt. Alle
Maste werden vom AG beigestellt und sind vom Lagerplatz des AG (am Römerhof 27a) zur Baustelle
zu transportieren. Die für die Maßnahme benötigten 2 Stck Mobilfundamente (nach Typenstatik, Siehe
Leistungsverzeichnis und Anlage) sind vom AN zu liefern.
Die Kuppelleistungsschalter werden als Schalter in einem Außenschrank errichtet. Das Setzen der
Schranksockel und die Montage der Schaltschränke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die KLS-
Schaltschränke inkl. der dazugehörigen Sockel werden teilweise beigestellt und sind teilweise neu zu
liefern (s. nachfolgende Beschreibung der Standorte). Die Herstellung der Verbindung vom
Schaltschrank zur Fahrleitung (Herstellung der Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. neu einregulieren der Bestandstrenner,
Montage A1/ A2- Ableiter inkl. Erdung ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Die
benötigten Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (5.2.3.a)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 (5.2.1.n)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung hat kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt.
Die Ausschreibung wird wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben. Grundlage hierfür ist § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Gemäß § 63 Abs. 2 VgV bzw. § 57 SektVO wird die Ausschreibung mit angepassten Ausschreibungsunterlagen kurzfristig neu ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.